Anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl hat der Landesverband der Thüringer Bürgerinitiativen ein Positionspapier erarbeitet, um den zur Wahl stellenden Parteien und Kandidaten diesen Katalog von Forderungen für eine vernünftige, bürgernahe Energie- und Umweltpolitik in Thüringen zu übermitteln. In dem Forderungskatalog sind zu 9 Handlungsfeldern konkrete Forderungen formuliert. Im Landesverband sind rund 50 Bürgerinitiativen aus allen Regionen Thüringens vertreten.
Der Landesverband bekräftigt mit diesem Forderungskatalog das Angebot an die Entscheidungsträger des Landes zu einem konstruktiven Dialog. In erster Linie wird von den politischen Entscheidern im Land ein Zugehen auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung der energie- und umweltpolitischen sowie landesplanerischen Rahmenbedingungen erwartet.
Der Landesverband der Thüringer Bürgerinitiativen ist bereit mit den verantwortlichen Politikern ins Gespräch zu kommen und seinen Beitrag bei den Aufgaben der Zukunft – zum Wohle der hier lebenden Menschen und der Natur – zu leisten, um die aktuellen Probleme erfolgreich zu bewältigen.
24.08.2024:Die Energiewende in Deutschland !?? Die komplette Abhängigkeit von China – TE Wecker https://www.youtube.com/watch?v=ZxuvWuUMZ8o Ein ausführliches Gespräch über die Folgen einer zerstörerischen Energiepolitik mit RA Thomas Mock. Er ist seit 30 Jahren in Sachen Windkraft unterwegs.
01.08.2024:Weiterer Windkraftausbau hochriskant! EU-Bank sichert Investitions-Risiko mit Milliarden EURO https://www.oz-online.de/artikel/1492152/Windkraftausbau-EU-Bank-foerdert-Milliardenprogramm Europas Windkraft soll weiter massiv ausgebaut werden. Die EU-Förderbank (EIB) bürgt für die Deutsche Bank mit einem dreistelligen Mio.-Betrag, der Anfang eines Projekts in 3 Mrd.-Höhe, um die Windkraftlobby abzusichern. Eigen- tümer der EIB sind die Mitgliedstaaten (d.h. Steuerzahler).
14.07.2024: 20 WEA in Thüringen 2024 genehmigt. Insg. 135 neue Windräder sind in Thüringen geplant. https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/windrad-ausbau-genehmigung-100~amp.html Im BeitragleugnetEnergie-Minister Stengele die Gesundheitsgefahr von Infraschall. Nachweislich stehen Chronische Infraschalleinwirkung im Verdacht, unregelmäßige Informationen über endotheliale Mechanotransduktion und weitreichende Störungen der Gefäßregulation aller Organismen zu verursachen. https://peerreviewarchive.com/review-history/727
27.06.2024: Windkraft-Ausbau im Bayernforst „Staatsforsten streichen Vetorecht der Kommunen“ https://www.br.de/nachrichten/bayern/windkraft-ausbau-staatsforsten-streichen-vetorecht-der-kommunen,UGtUYv8 So „ticken“ Freie Wähler (Energieminister Aiwanger) und die CSU in Bayern (Ministerpräsident M. Söder). Der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten hat die Ankündigung v. Energieminister Aiwanger umgesetzt: Künftig ist kein Veto der Kommunen gegen Windräder in staatlichen Wäldern mehr möglich. Aiwanger hofft so auf mehr Tempo beim Windenergie-Ausbau in BY. Auch Bürgerbegehren sind dann nicht mehr möglich! Zur „Akzeptanz“ der Windenregie:
Der Vorstand VK-TH wünscht allen Mitgliedern und Mitstreitern in den BI-n Frohe Pfingsten.
16.05.2024:Plusminus | MDR Stromnetze: Hohe Kosten und absurde Bürokratie https://www.youtube.com/watch?v=3uY1g1zwgnY Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs ist eine preisgünstige Versorgung mit Strom „nicht gesichert“. Energie wird u. a. teurer, weil Netzentgelte steigen. Zum einen müssen Erzeuger von Wind- und PV-strom entschädigt werden, wenn sie wegen einer Stromnetz- überlastung die Anlage abschalten müssen. Zum and. wird der Netzausbau u. a. d. Bürokratie immer teurer. „Man muß das Peter-Prinzip auch umdrehen: Die Chance für die höchste Inkompetenz erreicht man nur in großen Organisationen und dem Staat.“ Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger (Bundesverdienstkreuz)
Der Widerstand gg. WE-Ausbau wird immer größer, sowohl in den neuen als auch alten Bundesländern. Demnächst wird die Regionale Planungsgemeinschaft Barnim-Uckermark in Brandenburg (BB) den neuen Regionalplan zur Windenergieplanung verabschieden. Der Plan bedeutet für Anwohner und Natur nichts Gutes. Die Probleme: Unnötige, deutlich überhöht Flächenziele in der Region. In den betroffenen Gebieten werden über 10% der Fläche als „Windvorranggebiet“ ausgewiesen. Viele Anwohner und BI-n lehnen den neuen Plan ab. Der weit. Ausbau erfolgt ohne Rücksicht auf Anwohner, Wälder, Landschaft oder den Artenschutz. https://www.youtube.com/watch?v=p7GcaeOIEZ4 „Die größten menschlichen Errungenschaften sind durch Kommunikation zustande gekommen – die schlimmsten Fehler, weil nicht miteinander geredet wurde.“ Stephen Hawking Beachtlich: In Baden-Württemberg (BW) sagt fast eine halbe Million Menschen NEIN zur Naturzerstörung durch die Windindustrie und durch die Politik. Sieben Bürgerinitiativen in der Region Neckar-Alb haben im April 24 dem Regionalverband 438.921 Einwendungen gegen die Windkraftpläne dem Direktor des Regional- verbandes Dr. Dirk Seiemann per Lastwagen übergeben. https://www.youtube.com/watch?v=QXor-KQFvt8 https://www.zak.de/Nachrichten/Einwendungen-gegen-Windkraftplaene-kommen-per-Laster-438921-Menschen-in-der-Region-unterzeichnen-161067.html „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ Bertolt Brecht Marktversagen des BMWK: Windparks besitzen zu über 80 Prozent ausländische Investoren!!! https://www.zdf.de/politik/frontal/windkraft-chinas-zugriff-auf-deutschen-strom-offshore-100.html „Das, wobei unsere Berechnungen versagen, nennen wir Zufall.“ Albert Einstein
03.05.2024: Zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion (Drucksache 7/9616) „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst„ hat VK-TH folgendeStellungnahmeübersandt: 2024-05-03_AnS-AfILF-Stn.VK-TH-Ändg.AöR-Thür.Forst
25.04.2024: ThürLPlG-Veränderungssperrebeschlossen Eine gute Nachricht. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, „Zweites Gesetz zur Änderung des Landesplanungs- gesetzes – Sicherung der raumordn. Steuerung des Windenergieausbaus“ ist in der Schlussabstimmung zustande gekommen. Beschlossen ist die Veränderungssperre im ThürLPlG. Die Reden dazu können am 26.04. noch während der Plenarsitzung über folgenden Link angehört werden: https://live.thueringer-landtag.de/Veranstaltung/Plenarsitzung_2024_133-135 TOP 6 anklicken, dann rechts einzelne Redner aufrufen.
15.04.2024: Zur Aufstellung des 2. Sachlichen TP WE in Mittelthüringen hat VK-TH im Rahmen der Öffentlich- keitsbeteiligung folgende Stellungnahme übersandt: 2024-04-13_Stn.-THLEmV_zum-RPl-M-TH_i.O.gez.
02.04.2024: Die CDU hat einen Gesetzentwurf zu „Zweites Gesetz zur Änderung des Landesplanungs- gesetzes – Sicherung der raumordn. Steuerung des Windenergieausbaus“ eingebracht (DrS 7/9392). Hintergrund: Mit Urteil vom 22.11.2022 hat das OVG Weimar den 1. Sachlichen TP Windenergie des Reg.- Plans Mittelthüringen aus 2018 für unwirksam erklärt. VK-TH hat dazu folg. Stellungnahme abgegeben: 2024-03-30_Stn.-THLEmV_ThürLPlG_i.O.gez. A1_Fragenkatalog mit Antworten zum ThürLPlG
21.03. der Tag des Waldes!!! Zur Erinnerung: Eine Vernünftige Energiepolitik heißt: – Zum Wohl von Mensch und Natur! Des Waldes! https://www.youtube.com/watch?v=DijXCuUk5KI
13.03.2024: VK-TH hat zum Zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) folgende Stellungnahme abgegeben: 2024-03-13_Stn.-THLEmV_2.E-LEP_i.O.gez. 23.02.2024: WEA-Gefahr für Menschenleben
22.02.2024: 5 Windräder im Wald inakzeptabel https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/saale-holzland/windkraft-park-waldgesetz-erneuerbare-energie-100~amp.html 4000 Stellungnahmen durch die Bürgerinitiative! Seit 2017 plant Abo Wind den Bau von Windrädern im Wald. Statt anfangs angestrebter neun, sollen es nun nur noch fünf werden. Das Gebiet bei St. Gangloff ist laut Regionalplan Ostthüringen als Windvorranggebiet ausgewiesen und im neuen Bescheid verkleinert worden. Das Maß ist voll! Die BI „Unser Holzland – Kein Windkraftland“ hatte am 21.02.2024,in Hermsdorf zur DEMO gg. Windräder im Holzland eingeladen. Zur VA prach Dr. Hans Georg Maßen (Werteunion) Einladung_ABO-Wind_Demo-21.02.2024-St.Gangloff
07.02.2024: Neues Waldgesetz soll in Kraft treten Über die Medien (MDR THÜRINGEN) wurde am 7.2. verbreite, dass das neues Waldgesetz nun in Kraft treten kann. Die Landtagspräsidentin Pommer hat das neue Waldgesetz angeblich ausgefertigt. Das ThürWaldG soll noch im Februar 2024 in Kraft treten. https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/windkraftrad-verbot-waldgesetz100.html
28.01.2024:McKinsey-Studie v. Januar 2024 Nachtrag zur Stellungnahme des THLEmV vom 08.01.2024 (https://www.thlemv.de/wp-content/uploads/2024/01/2024-01-08_2.Stn_.-THLEmV_ThuerWindBeteilG_i.O.gez_.pdf) und vom 12.01.2024 zumThürWindBeteilG (https://www.thlemv.de/wp-content/uploads/2024/01/2024-01-12_2.Stn_.-THLEmV-Nachtrag_ThuerWindBeteilG_i.O.g-1.pdf) hat VK-TH die unabh. Analyse von McKinsey an den AfUEN im Thüringer Landtag übersandt. Siehe Link: Januar 2024_McKinsey_Zukunftspfad Stromversorgung Dies bezüglich wurde dem AfUEN empfohlen: In Kenntnis der aktuellen McKinsey-Studie sollte der Antrag zum ThürWindBeteilG zurückgezogen oder parlamentarisch nicht verabschiedet werden. Anderenfalls wird durch fortgesetzte Eingriffe in den Energiemarkt die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland weiter gefährdet (höhere Investitions-, Strom- und Energiekosten), die Allgemeinheit immer stärker belastet (Steuern, Nerzentgelte, Umlagen) und Risiken auf die Kommunen u. Grundstückseigentümer verlagert (fragwürdige Gewinn, Rückbau, Altlasten etc.).
25.01.2024: BNetzA korrigiert die Beträge nach oben Auf Anfrage von FOCUS online ordnet die BNetzA die Summen nun noch einmal ein – und sagt plötzlich etwas ganz anderes: „Belastbare Zahlen zum Investitionsbedarf in die Strom-Verteilernetze erhalten wir Ende April aus den Netzausbauplänen“, sagt F. Wulff, Pressesprecher BNetzA. €Konkret: „Aktuell halten wir unter erheblichen Unsicher- heiten einen Investitionsbedarf von gut 150 Milliarden € bis 2045 für plausibel.“ Der Investitionsbedarf in Strom- Übertragungsnetze betrage laut Netzentwicklungsplan 300 Milliarden Euro bis 2045, so Wulff. Die Zahlen, seit der Pressekonferenz (PK) im Umlauf, stimmen nicht! Frau Haller habe sich lediglich versprochen. „Wir haben einen genauen Überblick über die Zahlen. Und die genauen Zahlen sind jene, die ich ihnen genannt habe“, so Wulff. Alte Kalkulation für Übertragungsnetz: 209 Mrd.€ bis 2037 Fr. Haller in d. PK: „mittl. dreist. Milliardenbetrag“ bis 2030 Neue Kalkulation für Übertragungsnetz: 300 Mrd.€ b. 2045 Alte Kalkulation für Verteilnetz: 42,3 Mrd. Euro bis 2032 Frau Haller in der PK: „150 Mrd. bis 2030“ Neue Kalkulation für Verteilnetz:150 Mrd. Euro bis 2045. https://m.focus.de/finanzen/news/energiewende-in-deutschland-500-milliarden-euro-mehr-fuer-stromnetze-jetzt-kassiert-habeck-behoerde-eigene-zahlen-ein_id_259605348.html Das McKinsey-Strommarktmodell testiert d. Bund.Reg. gesamtsystemischen Investitionen der Energiewende zwischen 2023 u. 2035 von ca. 700 bis 850 Mrd. EUR. Lt. Netzentwicklungsplan 2023 sind etwa 250 Mrd. € für den Ausbau der Übertragungsnetze, 120 bis 160 Mrd. € für den Ausbau der Verteilnetze, 300 bis 400 Mrd. € für den Ausbau der erneuerb. Energieerzeuger, 30 bis 50 Mrd. € für den Neubau disponibler Stromerzeuger (Gaskraftwerke) bis 2035 zu veranschlagen. S. Quelle: https://www.mckinsey.com/de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20middle%20east/deutschland/news/presse/2024/2024-01-17%20zukunftspfad%20stromversorgung/januar%202024_mckinsey_zukunftspfad%20stromversorgung.pdf
20.01.2024:EifelBlick-Reportage; Stromschläge durch Wasserader? https://www.youtube.com/watch?v=2iqb_hg7baQ Dipl.-Landwirt Otto Theißen hat seit Jahren Probleme und Sorgen mit einem Windrad. Sein und das Leben der Tiere auf dem Hof werden beeinträchtigt. Ursachen: Blitz, Kurz- schluß, Infraschall vom Windrad, über die Wasserader?
20.01.2024:Verfassungsverstoß durch Landtagspräsi- dentin Birgit Pommer (LINKE). Der TLT hat in der 124. Sitzung am 08.12.2023 (DS 7/9213) den Beschluss gefasst „Wald muss Wald bleiben – Keine Windkraftanlagen in Thüringer Wäldern“. Der Beschluss wurde am 20.12.2023 von der Präsidentin des Thüringer Landtags (TLT) unterzeichnet. https://parldok.thueringer- landtag.de/ParlDok/dokument/95382/wald_muss_wald_bleiben_keine_windkraftanlagen_in_thueringer_waeldern.pdf Das „Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetz„ wurde am 08.12.2023 im Parlamentmehrheitlich verabschiedet. Der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP (DS 7/6811) wurde in der zweiten Beratung nach kontroverser langer Diskussion in der Schlussabstimmung angenommen. Vgl. Protokoll (Abstimmung S. 83): https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/95290/124_plenarsitzung_arbeitsfassung.pdf#page=54 Nun verweigertFrau Pommer mit Schreiben vom 20.12.2023, das ThürWaldG im Gesetz- u. Verordnungsblatt Thüringen zu veröffentlichen. Somit kann das Landesgesetz nicht in Kraft treten. Das stellt eine eklatante Missachtung des parlamen- tarischen Demokratie und der Thüringer Verfassung dar. Artikel 85 bestimmt: „(1) Der Präsident des Landtags fertigt die verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetze aus und verkündet sie innerhalb eines Monats im Gesetz- und Verordnungsblatt. …“ Am 20.01.2024 ist die Frist zur Veröffentlichung abgelaufen. Ein Novum und ein unglaublicher Vorgang!
12.01.2024:OVG NRW: Genehmigung von WEA rechtmäßig Az: 8 D 92/22.AK – Schutzrechte noch weiter eingeschränkt! WEA die 528 m u. 860 m entfernt stehen „verursachen keine unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen“. Anwohner müssen die bei Witterungsbedingungen erhöhten nächtlichen Lärm- werte, Schattenwurf und optische Bedrängung hinnehmen.https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/03_240112/index.php Grüne Ministerin Mona Neubaur und Oliver Krischer (NRW) laden die Bürgermeister in NRW zu einer Veranstaltung ein. Ziel ist der Ausbau weiterer 1000 WEA bis 2027 zu errichten. Das bedeutet auch: „Mehr Lärm für Windkraft-Anwohner“ Gastkommentar von Dr. Christoph Canne, Sprecher der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V. Siehe Link: https://www.nius.de/Energie/dank-energiepolitik-der-ampel-mehr-laerm-fuer-windkraft-anwohner/efb25887-48e0-4e3f-b55c-0764ec635194
08.01.2024: Stellungnahme zum ThürWindBeteilG Im zweiten schriftlichen Anhörungsverfahren gemäß §79 der GO des Thüringer Landtags gibt der THLEmV zum ThürWindBeteilG eine Stellungnahme ab. Siehe Link: 2024-01-08_2.Stn.-THLEmV_ThürWindBeteilG_i.O.gez.
07.01.2024: Unterstützung der Bauernproteste Vernunftkraft Thüringen unterstützt die Bauernproteste vom 08.1.-15.01.2024, weil es nicht nur um den AGRAR- Diesel geht. Deutschlands Landwirte sehen wegen der Sparpläne der Bundesregierung ihre Existenz bedroht, weil sie u. a. mehr für Dieselkraftstoff bezahlen sollen, aber es geht um viel mehr. Ackerland ist ein knappes Gut und sollte verantwortungs- voll genutzt werden und nicht zu immer mehr Energie- flächen umgewandelt werden. Gemeinsam wollen wir uns für den Erhalt unserer Lebensgrundlage und für eine vernünftigere Energiepolitik einsetzen. Diese Energiewendepolitik der Ampel-Regierung bewirkt einen gewaltigen Landverbrauch. Immer mehr Fläche wird nicht mehr zur Produktion von Lebensmitteln verwendet oder als Naturlandschaft bewahrt, sondern durch immer mehr Solar- und Windkraftanlagen zur industriellen Energiegewinnung zweckentfremdet! Diese Energiepolitik verursacht enormen Flächenverlust zu Lasten der Nahrungs- und Futtermittelproduzenten, der durch Windkraft- und Solarinvestoren zu extrem hohen Pachtpreisen für Ackerland führt. Diese Energiepolitik treibt die Energiekosten für Land-, Forst- und Transport-Unternehmer in die Höhe. Geringe und sinkende Effizienz der Erneuerbaren Energien, steigende Redispatchkosten, EEG-Kosten, CO2-Kosten und Netzentgelte treiben Ausgaben massiv in die Höhe. Ein -weiter so- darf es nicht geben, denn es trifft jeden, wenn weiter an der kostentreibenden, natur- und land- schaftszerstörenden „Energiewende“ festgehalten wird. Mittelstand, Unternehmer, Landwirte, Freiberufler, etc. haben immer mehr unter dieser Energiepolitik Existenz- sorgen und werden von der Umweltbürokratie erstickt. Wir begrüßen es daher, wenn energiekritische Bürger an den Protestaktionen der Landwirte teilnehmen! Ein weiterer Ausbau der Windkraft geht zu Lasten der Menschen, der Natur, löst keine Grundsatzprobleme und hilft dem Klima nicht. Der Vorstand
Ein gesundes & erfolgreiches neues Jahr
wünscht der Vorstand des THLEmV e. V.
===================================
Vernunftkraft TH wünscht allen Mitstreitern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das kommende Jahr 2024!
23.12.2023: Fortsetzung zu Offener Briefe an Physik Prof. Gerhard G. Paulus, Uni-Jena vom 08.12.2023 Kontroverse 15 um Sättigung_
19.12.2023:Gute Nachricht – Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs von WEA „Gericht fällt knallhartes Urteil zu Windrädern und legt sie zeitweise lahm“ PM des BVerwG (7 C 4.22 – vom 19.12.2023) https://www.bverwg.de/pm/2023/95 Das Urteil des BVerwG 7 C 4.22 – v. 19.2023 https://www.bverwg.de/191223U7C4.22.0
12.12.2023, 9:00-12:00 Uhr, fand eine Kund- gebung für den Erhalt des Thüringer Waldes, für biologische Artenvielfalt statt. Die „Wald- bürger-Initiative“ hatte dazu nach Erfurt, Am Anger, Lutherdenkmal, Wald- und Naturschützer zur Kundgebung mit anschließendem Umzug bis zum Domplatz, eingeladen. Am Anger, am Domplatz konnten Bürger vom Rednerterminal zum Thema Waldschutz klare Worte sagen.
08.12.2023: Offener Brief an einen Physik-Prof. der auszog, die Welt mit Erneuerbaren Energien zu retten – und eine öffentliche Diskussion dazu absagte. Offener Brief_Antwort an Prof. Paulus
08.12.2023: Ein guter Tag für die Wälder und die Naturschützer in Thüringen. Der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP – Drucksache 7/6811 – Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG) wurde im Thüringer Landtag (TLT) – trotz Gegenstimmen von RRG – verabschiedet. https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/fileadmin/Redaktion/Beteiligtentransparenzdokumentation/Dokumente/7-6811/1_Drs/DRS706811_01.pdfund der Antrag der CDU zur Entschließung zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP – Drucksache 7/6811 – Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes – Wald muss Wald bleiben. Keine Windkraft- anlagen in Thüringer Wäldern wurde ebenso – mit Gegenstimmen von RRG – angenommen. https://parldok.thueringer-landtahttps://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/95024/viertes_gesetz_zur_aenderung_des_thueringer_waldgesetzes_wald_muss_wald_bleiben_keine_windkraftanlagen_in_thueringer_waeldern.pdfg.de/ParlDok/dokument/95024/viertes_gesetz_zur_aenderung_des_thueringer_waldgesetzes_wald_muss_wald_bleiben_keine_windkraftanlagen_in_thueringer_waeldern.pdf Mit der Änderung des ThürWaldG wird die Errichtung von WEA in Wäldern Thüringens durch objektive Schutzkriterien des Waldes weitgehend ausgeschlossen. Zugleich wird das vom BVerfG-Urteil bemängelte absolute Verbot der Nutzungsartenänderung für WE berücksichtigt („Eine Änderung der Nutzungs- art zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig.“). Mit Annahme der Entschließung der CDU- Fraktion spricht sich der TLT mit Mehrheit – gegen die Errichtung von Windenergie- anlagen im Wald aus und – gegen den Unterschied zwischen gesunden Wäldern und Waldschadensgebieten aus. Zudem erwartet der Landtag von der Landes- regierung, dass – Wiederaufforstung und Waldumbau sowie Pflegemaßnahmen absoluten Vorrang vor der Umnutzung geschädigter Waldflächen haben und – entsprechende Maßnahmen dazu ergriffen werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, – sich beim Bund für eine Länderöffnungs- klausel im BauGB einzusetzen, um in Landeshoheit bestimmte Flächen (Wald) von der Windenergienutzung ausnehmen zu können. Außerdem fordert der TLT die Landesregie- rung auf, – dem TLT bis 29.02.2024 einen Regelungs- u. Umsetzungs vorschlag vorzulegen, der beinhaltet, dass es nicht Aufgabe des ThüringenForst ist WEA auf eigenen Wald- flächen zu errichten oder zu betreiben und – nicht zulässig ist, Dritten Waldflächen zur Errichtung oder zum Betrieb von WEA zu überlassen bzw. Dritten Rechte zur Errich- tung/zum Betrieb von WEA einräumt.
30.11.2023: KOP28 Krisen-Klimagipfel in Dubai Über 70 Tausend Teilnehmer aus der ganzen Welt nehmen an der UN-Klimakonferenz vom 30.11. bis voraussichtlich am 12.12.2023 in Dubai teil. Um die Besucher nach Dubai zu fliegen sind mind. 193 Boeing 747 notwendig. Bei der deutschen Airline Lufthansa sind z. Zt. 361 Flugzeuge im Einsatz. Die Boeing 747-8 hat insges. 363 Sitzplätze. Ziel KOP28:schneller Ausstieg aus fossilen Energien. Mit 193 schädlichen Flügen könnte man anfangen. Die Delegation aus Dt. ist über 250 Personen stark. Bundeskanzler Scholz reiste mit 40 Personen an, das Klimaschutzministerium unter Habeck mit 47 Menschen, Außenministerin Baerbock mit 60 Leuten. Klimaschutz ist demnach nicht wichtig für Politiker! Willkommen im neuen „Internationalen Klimaklub.“ https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/g7-klimaclub-2058152 Dubai ist ferner Geburtsort einer „Atom-Allianz“. 22 Staaten haben das Ziel, die Atomkraft bis 2050 zu verdreifachen. Zu den Unterzeichnern gehören neben den US-Gesandten Kerry auch Staats- und Regierungschefs von 13 europäischen Ländern. Deutschland ist erwartungsgemäß nicht dabei. https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/klima-durchblick/klimakonferenz-kernkraftwerke/amp?s=09 Das Pariser Klimaabkommen war ein Fehler (illusorisch). „Jeder wusste, dass das 1,5-Grad-Ziel unerreichbar war.“ WELT-Video: https://www.welt.de/wissenschaft/video248832600/COP28-in-Dubai-Jeder-wusste-dass-das-1-5-Grad-Ziel-unerreichbar-war.html Ergo: 1,5 Grad Begrenzung, erdacht, wirkungslos, unsagbar teuer, technisch nicht umsetzbar, sehr Ressourcen aufwendig, nicht subventionierbar, für Industrie/Mittelstand Existenz bedrohend, unsozial, …. Analyse aus Norwegen: Welchen Einfluss hat CO2? Die Ergebnisse belegen, dass der Effekt der vom Menschen verursachten CO2-Emissionen offenbar nicht stark genug ist, um systematische Veränderungen im Muster der Temperaturschwankungen zu bewirken. 2023-12-03_Reitschuster_Studie-zur-Klima-Hysterie_Zweifel-an-CO2-Narrativ
29.11.2023: Offener Brief an Wiegand-Glashüttenwerke GmbH Die BI Gegenwind im Kleinen Thüringer Wald hat folgenden Offenen Brief veröffentlicht, nachdem die Geschäftsführung der Wiegand-Glashüttenwerke die MdL aufgefordert hat, gegen den eingebrachten Gesetzentwurf „4. Änderung des Thüringer Wald- gesetzes“ zu stimmen. Siehe Stellungnahme von Wiegand-Glas. Dazu der Offene Brief an Wiegand-Glas von der o. a. BI.
27.11.2023:Smart-Zähler schränken Strombezug ein. Laut BNetzA dürfen Netzbetreiber Strom für Elektroautos und Wärmepumpen drosseln. Am 27.11.2023 hat die Beschlusskammer 6 das Festlegungs verfahren mit folgender Entscheidung abgeschlossen. Beschluss vom 27.11.2023 (pdf / 766 KB) Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023 (pdf / 150 KB) Die Niederspannungsnetze in Deutschland sind bisher nicht für den steigenden Strombedarf ausgelegt. Die Bundesnetz- agentur (BNetzA) erlaubt es nun den Netzbetreibern den Strombezug von Ladestationen und Wärmepumpen einzu- schränken. In der BRD wird der Strombedarf in den kommenden Jahren durch die große Anzahl an Elektroautos und Wärmepumpen deutlich zunehmen. Laut der BNetzA ist ein Großteil der Niederspannungsnetze für diese Belastung nicht ausgelegt. Die BNetzA hat nun mitgeteilt, dass Stromnetzbetreiber zukünftig den Strombezug von Ladestationen und Wärme- pumpen einschränken dürfen, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. Eine Mindestleistung muss den Kunden jedoch in allen Fällen zur Verfügung stehen. So haben nun Verteilnetzbetreiber die Erlaubnis, den Strombezug während Überlastungsperioden auf 4,2 Kilowattzu begrenzen. Dies ermöglicht es, Wärmepumpen eingeschränkt weiter zu nutzen und Elektroautos innerhalb von zwei Stunden für eine Distanz von etwa 50 Km aufzuladen. Der normale Haushaltsstrom sei von der Maßnahme nicht betroffen. Als Gegenleistung für die Steuerung ihrer Geräte sollen Haushalte Vergünstigungen bekommen. Dies kann eine jährliche Pauschale beim Netzentgelt od. die Reduzierung des Strom-Arbeitspreises für betroffene Geräte sein. Die neuen Regelungen treten ab Januar 2024 in Kraft. Laut BNetzA sind vollständige Abschaltungen der steuer- baren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr gestattet. Kommentar: Jedoch auch nur, bis ein Blackout eintritt.
22.11.2023:VLAB klagt gg. WEA in der Nähe von Denkmalen Eine Gesetzesänderung in BY erleichtert den Bau von WEA um Denkmäler. Der ByVerfGH muss das jetzt überprüfen. Der VLAB hat beantragt, die Änderungen des BayDSchG und weit. Vor- schriften vorläufig außer Vollzug zu setzen. So soll verhindert werden, dass Behörden u. Planungsverbände einseitig Fakten zulasten des Denkmal- u. Kulturlandschaftsschutzes schaffen. Der VLAB rügt die Verletzung des Eigentumsgrundrechts. Durch das BayDSchG ist den Denkmaleigentümern die Möglichkeit genommen, sich gg. Beeinträchtigungen ihres Denkmals durch WEA zu wehren. Der VerfGH hat d. Eingang der Klage bestätigt. Siehe auch: https://www.landschaft-artenschutz.de/popularklage-gegen-aenderung-des-bayerischen-denkmalschutzgesetzes/
15.11.2023: Info-Veranstaltung zu gepl. „Windindustrieanlagen“ – „Windkraft im Spessart – Was droht Bad Orb, Biebergemünd?“ https://www.youtube.com/watch?v=Yc-1jbgFVM8 Am Anfang Zu Flächenfraß und Hessenforst. ab min. 27 Zum Thema Wald, min. 41 Info zu TH ab min. 48 Zum Nutzen und Schaden von Bad Orb Std./min. 1:10 Zu Beitrag, Klimakrise und Alternativen Std./min. 1:43 Film zum Projekt Windkraft um Bad Orb
15.11.2023, ab 18:30 Uhr: „Natur braucht Schutz!“ Die BI „Gegenwind im Kleinen Thüringer Wald“ lädt zum Fachvortrag & zur Diskussion im Dorfgemeinschaftshaus in 98553 Waldau – Orstteil der Stadt Schleusingen – ein.
Natur- und Artenschutz sind zentrale Aspekte: Gehen Sie der Frage nach, wie sich der Klimawandel und die daraus abgeleiteten Maßnahmen auf unsere Natur und die bei uns heimische Artenvielfalt auswirken können. Interessante Einblicke gibt der Forstingenieur und Leiter der Arbeitsgruppe Artenschutz e.V. Martin Görner. Eine spannender Erkenntnisgewinn für jederman. Die Veranstaltung ist kostenfrei, aber nicht umsonst! Natur-braucht-Schutz_15.11.2023_Waldau_Martin-Görner Presseartikel zu: Waldexperte lehnt Windkraft ab 13.11.2023:Urteil Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 18.07.2023 (Az: BVerwG 4 CN 3.22, 3 S 3180/19) Quelle: https://www.bverwg.de/180723U4CN3.22.0 Der Verzicht auf eine Umweltprüfung verstößt aus Sicht des BVerwG gegen die europäische Richtlinie über die SUP-RL. Überraschend hat das BVerwG entschieden, dass beschl- Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen für Freiflächen im Außenbereich rechtswidrig sind. Kommunen können laufende Verfahren im Außenbereich ohne Umweltprüfung weiterbetreiben. Sie müssen sie in ein Regelverfahren überführen. Inzwischen liegt die Urteilsbegründung vor. Siehe: Zum Urteil BVerwG vom 18.07.2023_SUP-RL Das Urteil mit Begründung: https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/180723U4CN3.22.0.pdf
19.10.2023: Die Interessengemeinschaft „Zukunft SHK I BLK & Umgebung“ in den „Ratskellersaal“ 07619 Schkölen, bei Eisenberg, Naumburger Str. 1, hatte zu einer Podiums- diskussion eingeladen. Der Dipl.-Physiker D. Böhme hielt den Vortrag zum Thema: „Woher kommt der Strom – Die Grenzen der Erneuerbaren„ Siehe: Flyer-Zukunft-Region-Einladung_19.10.23-Schkölen
13.10.2023: Die BI „Gegenwind im Kleinen Thüringer Wald„ hatte in den „Ratssaal“, Markt 9, 98553 Schleusingen, zu einem Fachvortrag eingeladen. Die anwesenden Gäste beteiligten sich an der Diskussion. Atomkraft Chance & Risiken eine unaufgeregte Analyse,. Diskussion mit KernchemikerDr. Andreas Kronenberg über die Chancen, Gefahren & Mythen rund um das Thema Kernenergie. Die Teilnahme war kostenfrei und nicht umsonst! Siehe: Vortrag_A. Kronenberg_13.10.2023_Schleusingen Der Vortrag von Dr. Kronenberg: schleusingen-13Okt2023
06.10.2023: Vortrag von Prof. Dr. Fritz Vahrenholt „Die große Energiekrise und das Scheitern der Energiewende“ Forum Bergstrasse, BI Gegenwind Schriesheim-Hirschberg e.V. Siehe: 2023-10-06_Forum-Bergstrasse-Schriesheim
29.09.2023: Bundesrat billigt GEG 2023 https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GEG.pdf Das neue GEG regelt ab 01.01.2024 (1. – 4. kurz und knapp): 1. „Klimafreundliche Energie“ für neue Heizungen Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit „Er- neuerbaren Energien“ betrieben werden. In Neubaugebieten gilt dies ab 01.01.2024. Bei Bestandsgebäude u. Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. 2. Funktionierende Öl- und Gasheizung Können weiter betrieben werden, solage sie repariert werden kann. Muss die Erdgas- o. Ölheizung ausgetauscht werden, (kann nicht repariert werden) oder über 30 Jahre alt ist (bei Konstanttemperatur-Kessel), gibt es Übergangsfristen. 3. Förderung durch den Bund Umstellung auf eine Heizung, mit 65 % Erneuerbaren Energien, fördert der Bund mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html#id10c88a0b-6ef3-4cb3-811a-66cc7c69f59e 4. Schutz für Mieterinnen und Mieter Mieter werden vor hohen Kosten geschützt: Vermieter dürfen bis zu 10 % der Kosten umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage einbauen. Die Umlage ist gedeckelt: Die monatl. Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen.
17.09.2023: „Im Schatten der Windräder „ Ernste Probleme der Energiewende in Bayern (und Thüringen) „Ein Projekt von Städtern, die das Leben auf dem Land verändern.“ https://www.youtube.com/watch?v=09W1qdiBXXE
14.09.2023:Zerstört die Politik das Wohnen? | Tichys Einblick Talk https://www.youtube.com/watch?v=A3PIjhAV_rs Zur den Auswirkungen des neuen GEG spricht Roland Tischy mit Silke Schröder (Immobilien-Managerin), Gunter Weißgärtner (SPD) Christian Ritschel (Haus & Grund), Prof. Fritz Söllner (TU Ilmenau).
08.09.2023: Der Deutsche Bundestag (BT) hat das sogen. Heizungsgesetz (20/6875) (Änderung des GEG, Änderung der Heizkostenverordnung, Änderung der Kehr- und Über- prüfungsordnung), in der vom Ausschuss für Klimaschutz u. Energie (AfKE) geänderten Fassung (20/7619), beschlossen. Dafür votieren 397 MdB, 275 MdB haben gegen den Entwurf gestimmt, fünf MdB enthielten sich. Die Abstimmung über das Gesetz war am 7. Juli geplant. Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Juli einem Eilantrag des MdB Thomas Heilmann stattgegeben, wodurch die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs im BT vertagt werden musste. Da es sich hier um ein Einspruchsgesetz handelt wird mit Fristablauf am 29.09.2023 der Bundesrat zustimmen. Das neue GEG soll regeln, dass Wohnungen und Gebäude zukünftig klimafreundlicher beheizt werden. Über die Inhalte des GEG war zuvor monatelang divers gestritten worden. Mit der Änderung müssen ab 1. Jan. 2024 neu eingebaute Heizungen mind. 65 % erneuerbare Energien verwenden. Mögliche Technologien sind Fernwärme-Anschluss, elektr. Wärmepumpe (WP), Stromdirektheizung oder Heizung mit Solarthermie. Auch eine Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung, Gas- oder Ölkessel) ist unter best. Bedingungen möglich. Eigentümer müssen nun rechnerisch nachweisen, dass der Anteil erneuerbarer Energie der neuen Heizung 65 % beträgt. Das neue GEG ist kompliziert, widersinnig und wirkungslos: 1. Elektr. WP sind ökonomisch und ökologisch nicht nützlich! Vgl. 06.08.2023 UNIVERSITÄT REGENSBURG: https://www.youtube.com/watch?v=Ye433pzlCfw S. ab min 29:00 Wirkungsgrad WP, min. 38:00 CO2-günstig, min. 32:00 Leistungszahl Kosten sparend: Wirkungsgrad (WG) muss > 3,83 sein!CO2-sparend: der WG muss > 2,59 sein! Der WG der Luft-WP liegt in Dt. bei 2,2 (im Durchschnitt). 2. Das GEG schafft mehr Bürokratie/Verwaltungsaufwand. 3. Die Kosten werden unsozial auf Eigentümer abgewälzt. 4. 30 Jahre alten fossile Heizungen müssen ab 1.1.24 ersetzt werden. Bei Weigerung droht gesetzlich Bußgeld bis 50.000 Euro. Sihe Energieeinsparverordnung und Bundes-Immissionsschutzverordnung. 5. Neue Konflikte werden über die Schonsteinfeger ausgetragen! 6. Notwendige Ressourcen (Strom, Rohstoffe, Fachkräfte, Know how, Geld, Zeit) zur Realisierung des GEG fehlen. 7. Verteil- und Hausnetze sind i.d.R technisch nicht geeignet und die Menge eE steht lange nicht durchgehend zu Verfügung. Es gibt hier nur eine Lösung der Probleme u. Widersprüche, die ideologiefreie Wende der verfehlten Energiewende!!! Wer anderer Meinung ist soll dies stichhaltig beweisen oder mindestens mit uns sachlich und fachlich erörtern.
27.07.2023:Paradoxe Klimawende: Windräder statt Bäume | SPIEGEL TV https://www.youtube.com/watch?v=GHCqxhdPmqw Der Ausbau der erneuerbaren Energien in deutschen Wäldern bringt Naturschützer gegen den grünen Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck auf. Adrian-Basil Mueller berichtet über den Kampf um die Windmühlen im Wald.
14.06.2023: Im Bürgerhaus von Pausa-Mühltroff, „Alte Turnhalle“ Pausa, fand zum Thema „erneuerbare Energien“ ein „Infomarkt“ statt. Zur Veranstaltung haben Projektentwickler, die SAENA (Sächsische Energieagentur) und die „Mittelstands- initiative“ die Bürgerinnen und Bürger über die sog. „erneuerbare Energien“ informiert. Vor dem Veranstal- tungsort haben proVOGTLANDschaft e. V. und Vernunftkraft Thüringen eine Gegenveranstaltung durchgeführt. Verlaufsiehe Link: Info-Veranstaltung zur Windkraft am 14.06.2023 in Pausa_ Vogtland und https://c.web.de/@400979851323905469/UOy-ZhWkRya0h96Ceg-v7Q Video kann angesehen od. heruntergeladen werden..
10.06.2023: Vortrag zur MV der WerteUnion in Erfurt „Es gibt keinen Konsens in der Klimawissenschaft | Vortrag zum Thema Klimawandel“ https://www.youtube.com/watch?v=UutnAlxuadQ
08.05.2023:Live aus dem „Fernsehzimmer“ (im SRF) Unser Thüringer Wald stirbt – Gefahren, Chancen, Lösungen https://www.youtube.com/watch?v=WrJXTCduivc Hinweis: Beginn nach dem Countdown Gäste: Matthias Pfannstiel, Präsident Waldbesitzerverband Thüringen Hendrik Frühauf, BI „Gegenwind Kleiner Thüringer Wald“ Martin Görner, Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V.
04.05.2023: Im Anhörungsverfahren (gem. §79 der GO des TLT) zum „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes“ (Gesetzentwurf der parlament. Gruppe der FDP (Drucksache 7/6811) hat der THLEmV eine Stellungnahme abgegeben. Siehe folgender Link: 2023-05-04_AnS-THL-Stn.THLEmV-4.Ändg.ThürWaldG_i.O.gez. Z. Zt. berät der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten über den Gesetzentwurf. Auf der Diskussionsplattform des TLT konnte der Gesetzentwurf bis zum 28.04.2023 kommentiert werden. Die Einträge (65 Beiträge) können über den folg. Link gelesen werden: https://forum.thueringer-landtag.de/node/18084
27.03.2023: Kriminelle Verträge zu Windprojektflächen Vom gefeierten Multimillionär zum überführten Betrüger – der Fall des Windkraft-Unternehmers Hendrik Holt schlug Wellen weit über Norddeutschland hinaus. https://www.noz.de/audiothek/nachschlag/audio/Nachschlag-Alles-nur-Lug-und-Trug-44427157 Mit seinen Komplizen soll er von Haselünne im Emsland aus Weltkonzerne wie RWE um Millionenbeträge gebracht haben. Wie konnte ihm das gelingen? Und wie wurde er überführt? Das erklärt Journalist Dirk Fisserin dieser Folge „Nachschlag“.
25.03.2023: Fleischhauer – 9 Minuten Netto: „Der Wärmepumpen-Plan: Werden Sie reich dank grüner Verbotspolitik!“ https://www.youtube.com/watch?v=60ZCeIuMLsw 2024 heißt es in Deutschland bye, bye zu Gas- und Ölheizungen.
Der Vorstand des Landesverbandes VERNUNFTKRAFT.-Thüringen sendet allen Frauen Glückwünsche zum „Internationalen Frauentag„.
06.03.2023: Als Antwort im schriftlichen Anhörungsverfahren gem. § 79 der GO des Thüringer Landtages (TLT) hat der THLEmV folgende Abhandlung zum „Klimakiller Schwefelhexafluorid in Windkraftanlagen“ von Dipl.-Phys. Dieter Böhme an den „Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz“ im TLT übersandt. Siehe Link: Klimakiller Schwefelhexafluorid in Windkraftanlagen Umweltgift in Windrädern: Warum ein „Klimakiller“ zur Energiewende beitragen soll | Umschau | MD https://www.youtube.com/watch?v=fT-dYQeKs3k
07.02.2023: VERNUNFTKRAFT.-Thüringen lehnt den Plan der Bundesregierung, 10.000 neue Windenergieanlagen in Deutschland zu errichten, ab und fordert statt dessen ein zukunftsfähiges und schlüssiges Energiekonzept. Der von Bundeskanzler Scholz im Interview mit Bild am Sonntag angekündigte Bau von 4-5 Windkraftanlagen pro Tag ist aus Sicht des Thüringer Landesverband Energiepolitik mit Vernunft e. V. technisch widersinnig und praktisch kontraproduktiv. Auf diese Weise wird sowohl der Natur- und Artenschutz in Deutschland erheblich geschädigt als auch die Versorgungssicherheit gefährdet. 1. Seit Einführung des EEG im Jahr 2000 haben sich die Strompreise in Deutschland für Privathaushalte verdreifacht, für die Industrie verneunfacht. Die sog. Energiewende stellt eine schwere Belastung der Stromkunden da und ruiniert die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Die Tatsache, dass gerade erst die Mindest- vergütung für Windkraftausschreibungen von der Bundesregierung um 25% angehoben wurden, verdeutlicht, dass mit dieser – wegen Wetterabhängigkeit und geringer Energiedichte – kostenintensiven Technologie ohne Dauersubventionen keine konkurrenzfähigen Strompreise erreicht werden können. 2. Die Netzstabilität gerät immer stärker unter Druck. So haben sich die Kosten der Netzbetreiber zur Stabilisierung des Netzes (sog. Engpassmanagement) in den letzten 5 Jahren verdreifacht. 3. Der von der Bundesregierung angestrebte Weg der Beschleu- nigung des Windkraftausbaus wird diese Fehlentwicklungen weiter verschärfen. 4. Wir brauchen stattdessen ein Konzept „Versorgungssicherheit first“, mit dem langfristig eine stabile und bezahlbare Versorgung sichergestellt werden kann. Hierfür sollten die letzten sechs Kern- kraftwerke in Deutschland langfristig ans Netz gehen, da diese im Gegensatz zu Windenergie und den reaktivierten Kohlekraftwerken CO2-armen, kostengünstigen, versorgungssicheren Strom liefern. 5. Es ist nun dringend ein Umdenken in der Politik erforderlich, sonst wird die Strom- und Energieversorgung immer teurer und zum nicht zu unterschätzenden Standortnachteil für Deutschland. 6. Für eine solche Fehlentwicklung opfert die Bundessregierung auch noch den Natur- und Artenschutz. Das Ökosystem retten – sieht anders aus!
9. Januar 2023, 18:00 Uhr, BI „Unser Holzland -Kein Windkraftland!“ Informationsveranstaltung im Vereinshaus „Zum Schwan“ St. Gangloff Thema: „Unser Kampf gegen Windräder im Holzland geht in die nächste Runde! Gemeinsam überwinden wir die Grüne Ideologie!“ Siehe: https://www.thlemv.de/wp-content/uploads/2022/12/Extrablatt-12-22-2022.pdf Windkraft – ein Kampf gegen die Physik von Dipl.-Phys. Dieter Böhme Siehe Link: Windkraft – ein Kampf gegen die Physik
Der Vorstand des THLEmV – VERNUFTKRAFT-TH – wünscht den Mitgliedern und Mitstreitern in den Bürgerinitiativen sowie deren Angehörigen frohe Weihnachtsfeiertage und für das neue Jahr 2023 Gesundheit, Glück und Zuversicht.
20.12.2022: Neues Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) in Kraft Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 20.12.2022 (Nr. 26/2022) ist das geänderte ThürLPlG in Kraft gesetzt. Die wichtigste Änderung ist rot markiert: „Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Raumordnungsplans einschließlich der Begründung sowie im Falle einer Umweltprüfung auch des Umweltberichts und weiterer, nach Einschätzung der für die Aufstellung des Raumordnungsplans zuständigen Stelle zweckdienlicher Unterlagen erfolgt abweichend von § 9 Abs. 2 Satz 2 und 5 ROG für die Dauer von zwei Monaten auf den Internetseiten der für die Aufstellung des Raumordnungsplans zuständigen Stelle sowie bei der für die Aufstellung des Raumordnungsplans zuständigen Stelle.“ D. h. die Veröffentlichung in den Amtsblättern erfolgt nicht mehr (damit weniger Öffentlichkeitsbeteiligung).
19.12.2022: EU Notverordnung angenommen – Artenschutz vor dem Aus!!! Die Grünen haben nun den Naturschutz endgültig beerdigt und in der EU durchgesetzt, dass die sogenannten „Erneuerbaren“ zum herausragenden öffentlichen Interesse erhoben worden sind. Pressemitteilung des BMWK vom 19.12.2022: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221219-habeck-energierat-ebnet-weg-fuer-mehr-tempo-beim-ausbau-erneuerbarer-energien.html Mit der „EU-Notverordnung“ wird die europäische FFH-Richtlinie rechtswidrig aushebelt. Der Individualschutz von geschützten Arten und das Tötungsverbot wird der Windlobby geopfert.
08.12. 2022: Habeck geht in Kapstadt auf Tuchfühlung Wirtschaftsminister Habeck hat bei seinem Besuch in einer Bildungseinrichtung in Kapstadt eine klare Vorgabe bekommen: Bitte keine langen Reden. Das nutzt der Grünen-Politiker, um mit den angehenden Experten ins Gespräch zu kommen. Für das Land sind die Ziele, mit denen der Minister anreist, noch ferne Zukunfts- musik. Derzeit Kollaps des eigenen Stromnetzes …… https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Habeck-geht-in-Kapstadt-auf-Tuchfuehlung-article23770203.html
27.11.2022: UBI – Deindustrialisierung Deutschlands schreitet voran! https://www.youtube.com/watch?v=Th4ptIcN2H0 Interview mit ex-Geheimdienstchef Maaßen, er nimmt kein Blatt vor den Mund.
24.11.2022: Änderung des Energiesicherungsgesetzes Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. November 2022, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ (20/4328) gebilligt. In namentlicher Abstimmung votierten 383 Abgeordnete für das Gesetz, 263 Abgeordnete stimmten dagegen, 32 enthielten sich. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte zuvor noch Änderungen am Ursprungsentwurf beschlossen (20/4561). Angenommen wurde außerdem eine Entschließung, der zufolge die Bundesregierung aufgefordert wird, mögliche Engpässe bei „unentbehrlichen Stoffen und Gütern“ für Wirtschaft und Bevölkerung durch ein geeignetes Monitoring rechtzeitig zu erkennen. Keine Mehrheit fand hingegen ein von der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/4584), der unter anderem eine Verlängerung des Betriebs der drei Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland bis zum 31. Dezember 2024 vorsah. Bemerkenswert: die Rede von Lenkert, Ralph (Die Linke) https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7548529#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTQ4NTI5&mod=mediathek und und die Rede von Heilmann, Thomas (CDU/CSU) https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7548530#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTQ4NTMw&mod=mediathek
09.11.2022: Schlimmer geht immer …….. Neue Rahmenbedingungen für erneuerb. Energien im Städtebaurecht geplant https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-erneuerbare-energien-staedtebau-917426 Mit einem neuen Gesetzentwurf der Ampel soll der Abstand von „Windkraft-Anlagen“ bis zu Wohngebäuden auf 300 Meter verringert werden. Vgl. https://twitter.com/VLAB_Natur/status/1594975639106473985 In erster Lesung hat der Bundestag am Mittwoch, 9. November 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ (20/4227) beraten. Nach der Debatte wurde der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen. Siehe: https://dserver.bundestag.de/btd/20/042/2004227.pdf Auszug aus dem Gesetzentwurf: „Zu Nummer 1 Die Regelung konkretisiert und begrenzt die aus dem sogenannten „Verbot der optisch bedrängenden Wirkung“ folgenden Anforderungen für Windenergieanlagen. Das Verbot der optisch bedrängenden Wirkung ist bislang gesetzlich nicht geregelt, sondern wird aus dem planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot abgeleitet. Die auf dieser Grundlage geforderten Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung sind optisch und nicht durch Erwägungen des Gesundheits-schutzes begründet. Die Regelung stellt klar, dass der optische Schutz allein den Nahbereich um die Windener gieanlagen erfasst. Bei einem Abstand von über 300 Metern ist eine optische Bedrängung regelmäßig nicht anzunehmen. Die Regelung lässt jedoch Raum, den besonderenVerhältnissen im Einzelfall Rechnung zu tragen. Eine optisch bedrängende Wirkung von weiter als 300 Meter entfernten Anlagen kommt jedoch nur ausnahmsweise in Betracht, wenn anderenfalls die Schwelle der Zumutbarkeit aufgrund besonderer Umstände überschritten würde. Hiervon unberührt bleiben die immissionsschutrechtlich begründeten Abstands-vorgaben, die dem Lärm- und Gesundheitsschutz der Anwohner dienen.“
17.10.2022: Alle drei deutschen Atomkraftwerke sollen bis Mitte April laufen … Ein Machtwort des Kanzlers? Nein, nur Symbolpolitik, um die Koalition im Bund zu retten und praktisch auch nur und untauglicher Versuch am untauglichen Objekt! „Nach wochenlangem Streit um den Weiterbetrieb der noch verbliebenen Atom- kraft werke in Deutschland hat Bundeskanzler Olaf Scholz ein Machtwort gesprochen. In einem Schreiben an die zuständigen Minister ordnete er am Montag an, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestim 2 sowie Emsland über den 31. Dezember 2022 hinaus bis längstens zum 15. April 2023 betreiben zu können.“ 1. Eine kurzfristige, ca. drei Monate, Laufzeitverlängerung von drei Kernkraftwerken im Streckbetrieb kann die gegenwärtige „Energiekrise“ nicht lösen. Vielleicht hilft es noch halbwegs ohne Blackout über den Winter 2022/23 zu komme. Nach den Worten von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, aber „ohne einen harten Winter“. 2. Das Grundproblem der „Energiewende“ – eine vollständige Dekarbonisierung der Energieversorgung in allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen, kann nichtdurch den beschleunigten Ausbau der volatilen Wind- und Sonnenenergie gelöst werden. Vielmehr müssen alle bezahlbare und-umweltverträglichen Formen der Energieerzeugung – u. a. der Kernkraft (KK) – genutzt werden. Die Energiekrise wird noch lange bestehen. Kann das Energieproblem 2023 ohne KK gelöst werden??? 3. Bis alle technischen (Speicher, Stromnetze, effiziente Technologien, Grundlast) sozialen (Marktpreise bezahlbar, betriebswirtschaftlich) und ökologischen (Natur- und Artenschutz, globale naturverträgliche/r Rohstoffe, Produktion, Betrieb, Entsorgung) Rahmenbedingungen geschaffen sind, ist eine sicherer Energieversorgung mitvolatilen Energien nicht möglich, d. h. unrealistig (ein ideologischer Wunschtraum).
10.10.2022: EnSiG 3.0 Lösung zur Bewältigung der Energieversorgungskrise? Der Bundesrat hat am 7.10. das Energiesicherungsgesetz (EnSiG 3.0) beschlossen Bei der Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften geht es darum, die Stromproduktion aus „erneuerbaren Energien“ kurzfristig zu erhöhen, die Transportkapazitäten im Stromnetz zu steigern. Die Ziele: 1.Mehr Windstromproduktion an Land, indem – Betreiber von Windenergieanlagen – befristet bis 31.3.2023 – Grenzwerte der TA-Lärm um 4 dB (A) und zum Schutz vor Schattenschlag überschreitenkönnen. – Der Wegfall der Lärmabschaltungen gestattet es Betreibern zw. 22 Uhr und 6 Uhr die Leistung der Anlagen zu erhöhen, um mehr Strom zu erzeugen. Der Wegfall der Schattenabschaltungen ermöglicht es Betreibern, in Morgen- und Abendstunden mehr Strom zu produzieren. – Änderungen zur Leistungssteigerung (Softwareupdates, Typenänderung) schneller und unbürokratischer möglich werden. – durch die gesetzliche Klarstellung im Baugesetzbuch zur sog. „isolierten Positivplanung“ Anreize (Flexibilität für die Kommunen) geschaffen werden. – Bei einer bestehenden Planung mit Ausschlusswirkungkönnenzusätzliche Flächen für Windenergie an Landausgewiesen werden. – bei Windenergiegebieten im Entwurfsstadium eine „positive Vorwirkung“ verliehen wird, können vorzeitig Windenergieanlagen zugelassen werden. 2. Mehr Strom aus Photovoltaik, indem – zur kurzfristigen Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen die maximale Gebotsgröße für alle Ausschreibungstermine in 2023 von 20 auf 100 MW erhöht wird. Jetzt ist eine Erweiterung bestehender Anlagen möglich (dafür entfällt die vorgesehene Krisensonderausschreibung). Die Ausschreibungen stehen unter Beihilfevorbehalt. – die für 1.1.2022 beschlossene Abschaffung der sogenannten 70-%-Regelung für PV-Neuanlagen bis einschl. 25 kW installierter Leistung zeitlich vorgezogen wird. – Bisher waren Betreiber von PV-Anlagen verpflichtet, die Wirkleistungseinspeisung der Anlagen auf 70 % zu begrenzen o. die Anlagen mit einer Steuerung auszustatten. Die Abschaffung der Regelung für Neuanlagen wird vorgezogen, die nach dem 14.9. 2022 in Betrieb genommen wurden. – die sogenannte 70-%-Regelung ab dem 1.1.2023 bei PV-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung aufgehoben wird. Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW bleibt es bei dem bereits im Gesetz angelegten Übergangspfad, wonach die Regelung ab Einbau eines intelligenten Messsystems ausläuft. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten EE-Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW als Pflichteinbaufall. – durch Klarstellungen zugunsten der sogenannten Balkon-PV, die zwischenzeitlich teilweisezu Unsicherheiten geführt haben, etwaige Strafen drohen. 3. Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus, zur Erhöhung der Transportkapazitäten des Stromnetzes (Höherauslastung), zur Erleichterung bei der Errichtung sowie für die bessere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen und zur Verbesserung der Nutzung von LNG-Anlagen sowie der Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher sind gesetzlich festgelegt.
30.08.2022 ENERGIEWENDE: „Unternehmen in Hermsdorf planen mit Windkraft – doch Ausbau stockt“ Wie kann die Windenergie den Energiebedarf von kleinen und mittel- ständischen Unternehmen decken? Das war Thema in Hermsdorf im Saale-Holzland-Kreis, wo ein ganzes Gewerbegebiet den benötigten Strom selbst erzeugen will. https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/saale-holzland/hermsdorf-energiewende-windkraft-tridelta-campus-100.html Zur Veranstaltung am 29.08. in Hermsdorf nimmt die BI „Unser Holzland- Kein Windkraftland“ im folgenden – Offenen Brief – Stellung: Siehe LinkOffener Brief Tridelta-Campus Jeder Entscheidungsträger muss Nutzen und Risiko der Energiepolitik prüfen! Mit „Wind ‚und Sonne“ ist keine ausreichende und sichere Stromversorgung in Deutschland möglich! Die Vervielfachung von WEA bzw. der Anlagenleistung schafft keine sichere Stromversorg: Nullwind und Nullsonne (Winter, nachts) bringen bei noch so vielen WEA eben Null-Strom. Der Industriestandort Deutschland und die Allgemeinheit braucht eine sichere und bezahlbare Energieversorgung! Alle Beschäftigte und Bürger (Wähler) sollten sich daher über den Offenen Brief: Offener Brief Tridelta-Campus und Windkraft – erklärt auf einem Bierdeckel_von Dipl.-Phys. Böhme und „Achtung, Reichelt!“: Habecks grüne Freunde scheffeln Milliarden mit unserem Strom-Leid https://www.pi-news.net/2022/09/achtung-reichelt-habecks-gruene-freunde-scheffeln-milliarden-mit-unserem-strom-leid/ informieren.
27.08.2022 „Windkraft – erklärt auf einem Bierdeckel“„von Dipl.-Physiker Dieter Böhme Das Dokument ist vom Autor ausdrücklich zur weiteren Verbreitung freigeben. Die evidenzbasierte Abhandlung ist überzeugend und umfangreich. Man kann auch nur die Zusammenfassung auf Seite1 lesen, wo dargelegt ist, dass eine „Energiewende“ mit Windkraft physikalisch unmöglich ist. Windkraft – erklärt auf einem Bierdeckel_Dipl.-Phys. Böhme_freigegeben
Am 14.07.2022verabschiedet Thüringer Landtag die Änderung der ThürBO. Der Gesetzentwurf der CDU wurde mit den Stimmen von R2G und CDU mit Änderungen beschlossen. Siehe Link: DRS705949_4.ThürBO_beschlossen Damit gilt: – 1000m-Abstand ist nicht pauschal. Land und Bund wurden ermächtigt, „bei Bedarf“ den Abstand weiter zu reduzieren. – Raumordnungs- und Flächennutzungspläne erlauben eine Unterschreitung. – bis zur Inkraftsetzung sind eingereichte nicht genehmigte Anträge zulässig. Mit dem ebenso beschlossenen Entschließungsantrag von R2G und CDU wird das Waldgesetz (Verbot von WEA) schon 2022, d. h. früher, „evaluiert“. Siehe Link: DRS705950_Antrag-R2G+CDU_beschlossen
Am Donnerstag, den 14. Juli 2022, wird voraussichtlich in der 86. Plenarsitzung des Thüringer Landtags über das Dritte Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 7/1584 – 1) http://parldok.thueringer-landtag.de/parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=get&LP=7&DokNum=1584&DokArt=DRS dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten – Drucksache 7/5588 – http://parldok.thueringer-landtag.de/parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=get&LP=7&DokNum=5588&DokArt=DRS beraten (zweite Beratung) und beschießen (über das Gesetz abstimmen). Dazu wird die BI W4 Stadtlengsfeldam 14.07. um 10.00 Uhr, eine angemeldete DEMO vor dem Thüringer Landtag durchführen! Mitstreiter der Thüringer BI‘n, die Gelegenheit haben an der DEMO teilzunehmen, sind eingeladen.
12.07.2022 Der Thüringer Landesverband Energiepolitik mit Vernunft e. V. hat mit folg. Schreiben (Widerspruch) dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier erhebliche Bedenken zu den durch den Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat unbesehen im „Eilverfahren“ bestätigten Gesetzen des „Osterpakets“ mitgeteilt und gebeten, aus angeführten Gründen die Gesetze nicht zu unterzeichnen. Anschreiben: 2022-07-12_Schreiben an BuPräs.-zu-Osterpaket_i.O.gez Anlage (Gutachten): Anlage_CL-Rechtsgutachten-EEG-Novelle-2021
Am 8. Juli 2022 hat sich der Bundesrat (BR) mit im Bundestag beschlossenen Gesetzen befasst: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1023/tagesordnung-1023.html?cms_currentView=numerisch Der BR hat das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektorgebilligt. Dieses regelt die Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gas- verbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage. In einer Entschließung fordern die Länder die Sicherung der Versorgungssicherheit. Interessant: Vier Redebeiträge von Robert Habeck im Bundesrat (zu TOP 8, TOP 40, TOP 7, TOP 2) https://www.bundesrat.de/SharedDocs/personen/DE/bundesregierung/bmwk/habeck-robert-bmwk.html?view= https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1023/tagesordnung-1023.html?nn=4352766 Der BR billigtdurch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren die Weiterentwicklung des Energieund Klimafonds (TOP 8) https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=2016365 Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ sollen neue Investitionen und Wachstumsimpulse erfolgen. Bundesrat billigt Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (TOP 50) Die Novelle ist Teil des sogen. „Osterpakets“ der Bundesregierung. Derart soll mehr Windenergie an Land einrichtet werden. Dazu wird festgelegt, dass Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Bundesrat macht Weg frei für EEG-Novelle 2023 (TOP 51) Das Gesetz regelt Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, indem die die gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad ausgereichtet und überarbeitet werden soll. Ziel ist, bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen und 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Ersatzkraftwerke bei Gasmangel – BR stimmt zu (TOP 52) Das Gesetz sieht Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasver- brauchs im Stromsektor bei Gasmangellage vor. In einer Entschließung fordern die Länder Maßnahmen zum Schutz der Versorgungssicherheit. Mit Reservekraftwerken sollen befristet zusätzliche Kapazitäten zur Stromerzeugung mit Stein- u. Braunkohle sowie Mineralöl ermöglicht werden, um Erdgas zu ersetzen. Eine Verordnungser- mächtigung kann schnell den Einsatz von Gaskraftwerken weiter beschränken. Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und and. Vorschriften (TOP 53) Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen (verzicht). Bundesrat billigt Wind-an-Land-Gesetz (TOP 54) Das Gesetz regelt die erhöhten Ausbauziele für Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien, (Vgl. EEG-Novelle 2023, https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/22/1023/51.html?nn=4352766#top-51 indem bis spätestens 31. Dezember 2032 2 Prozent der Landesflächen für Windenergie an Land zur Verfügung stehen sollen. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung der derzeit ausgewiesenen Fläche. Das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz gibt den Ländern in zwei Etappen verbindliche Flächenziele vor („Flächenbeitragswerte“). Ein Verteilungsschlüssel legt für jedes Bundesland konkrete Quoten bis 2027 bzw. 2032 fest. Er berücksichtigt die bereits vorhandenen Flächenpotenziale für den Ausbau der Windenergieanlagen in den einzelnen Ländern. Die Staffelung reicht von 0,5 Prozent für Stadtstaaten bis zu 2,2 Prozent für einige Flächenländer (z. B. Thüringen). Bestehende Länderöffnungsklauseln, die es den Ländern bislang erlaubt, Mindest- abstände der Windräder von bis zu einem Kilometer zu Wohngebieten festzulegen, bleibt zwar bestehen. Die Landesregeln greifen jedoch nur dann, wenn die im Verteilerschlüssel festgelegten Flächenziele in den jeweiligen Ländern und Zeiträumen erreicht sind. Außerdem wird das so genannte Repowering von älteren Windkraft- anlagen, bei denen neue, leistungsstärkere Anlagen am alten Standort errichtet werden können, erleichtert. Weitergabe von Preisanpassungen bei Fernwärme – Länder stimmen zu (TOP 57) In verkürzter Frist hat der BR am 8. Juli 2022 einer Verordnung des Bundesmin. für Wirtschaft und Klimaschutz zur Versorgung mit Fernwärme zugestimmt. D. h. Preisanpassungen werden früher als im Vertrag vorgesehen, möglich. Beachtlich: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (TOP 48) Wurde dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz u. nukleare Sicherheit und dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen. Vgl. Redebeitrag: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/personen/DE/laender/by/herrmann-florian.html?view=
Unwürdig: MP Bodo Ramelow verleumdet und spaltet VK und BI’n in TH und weist CDU-Vorschlag zur Windkraft zurück im Fakt Ist!-Interviewdes mdr: Vgl.ab min. 12:45 „und dem Landesverband der Bürgerinitiativen habe ich auch eingeladen in die Staatskanzlei …. , wenn da aber Argumente kommen wie, dem Staatsanwaltschaft Möller gegenüber, so jemand wie dich haben wir früher an die Laterne gehenkt. Das ist kein Beitrag um miteinander sachgerecht zu reden.„ https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/windkraft-interview-ramelow-100.html Der THLEmV widerspricht der Behauptung von Herrn Ramelow entschieden! 1. Das Gespräch beim MP kam auf Bitte des Landesverbandes (LV) zustande und 2. in der Staatskanzlei (StK) ist kein Wort zu Herrn Staatssekretär Möller gefallen, noch wurde eine derartige unverschämte und beleidigende Aussage getroffen. Zur Besprechung mit dem MP waren 7 Vertreter vom Landesverband anwesend. Diese können die falsche Behauptung und Verleumdung bezeugen. Das besagte Gespräch mit Herrn MP fand am 07.02.2019, 13:30-15:30 Uhr, in der StK statt. Siehe Präsentation vom Landesverband (TH) zum Gespräch mit Herrn Ramelow: Gespräch mit MP Ramelow_fin_PPP_07.02.2019 Vgl.: Schreiben zu den sieben Thesen („Windhraftmanifest“): Windkraft Manifest Ostthüringen_Fragen an MP Ramelow_i.O.gez Antwort an MP Bodo Ramelow _zu 7 Thesen_i.O.gez § 187 StGB – Verleumdung: „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Der mdrhat mit fadenscheiniger Begründung die Teilnahme von Vertretern des THLEmV (Vernunftkraft Thüringen) an der Sendung Fakt ist! Aus Erfurt am Mo 27.06.2022, 22:10 Uhr (Live-Sendung), abgelehnt. Das „Das Thema der Woche„, „Windkraft“ wurde nur durch Zufall bekannt. Bis zum 24.06. gab es keinen Hinweis in der Programmübersicht des mdr! Laut Antwort des mdr sollen „u.a. auch Vertreter von Bürgerinitiativen gegen die Windkraft mit ihren Argumenten zu Wort kommen.“ Seit 25.06.2022 findet man folgende Information auf der Website des mdr: „Nach welchen Kriterien werden die Vorranggebiete für Windenergie ausgewählt? Welche Einflussmöglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger in den anliegenden Kommunen bei der Planung? Wie kann die Bevölkerung von Windkraftanlagen in ihrer Nachbarschaft profitieren? Diese und andere Fragen diskutieren Politikerinnen und Politiker mit dem Energieforscher Thure Traber und dem Publikum bei „Fakt ist! … Andreas Menzel und Lars Sänger moderieren die Sendung mit folgenden Gästen: * Susanna Karawanskij, Die Linke, Thüringische Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft * Christian Herrgott, CDU-Generalsekretär in Thüringen * Holger Mann, SPD, Bundestagsabgeordneter aus Leipzig * Dr. Thure Traber, Energieforscher Der Ökonom und Energieforscher Dr. Thure Traber ist der Meinung, dass in Deutsch- land nicht zwangsläufig mehr Windräder gebaut werden müssen. Er beruft sich auf eine Analyse der Energy Watch Group, wonach die Anzahl sogar sinken könnte, da die modernen Anlagen viel mehr Leistung bringen, als die alten. Allerdings sind die modernen Anlagen auch viel höher, räumt Traber ein, was Gegenwehr bei Anwohnern in der Nachbarschaft hervorrufen könnte. Die Akzeptanz bei den Menschen vor Ort stellt der Thüringer CDU-Politiker Christian Herrgott in Frage. Für ihn ist es der falsche Ansatz, dass die Länder künftig zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergie ausweisen müssen. Windräder im Wald schließt er völlig aus. Das sieht der sächsische SPD-Bundestagsabgeordnete Holger Mann ganz anders. Gerade die dünn besiedelten Gebiete in Mitteldeutschland bieten sich aus seiner Sicht für die Erzeugung von Windenergie an. Thüringens Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij verweist auf ihre Aufgabe, für gleichwertige Lebensverhältnisse überall im Freistaat zu sorgen. Somit könne es nicht sein, dass die Menschen in Südthüringen sich immer auf ihre Waldflächen berufen und deswegen keine Windkraftanlagen bekommen. Vielmehr müsse man in jedem einzel- nen Fall genau hinsehen und vor allem die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger auch an den Erträgen beteiligen.“ Vgl.: https://www.mdr.de/tv/programm/sendung-765556.html Was für ein (Be)Trugschluss, es sei „ihre Aufgabe, für gleichwertige Lebensverhältnisse überall im Freistaat zu sorgen.“ in dem Waldbesitzer „Windkraftanlagen bekommen“!? Die Infrastrukturministerin Frau Karawanskij sollte erst einmal ihre Forstgesetze, das „Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung Forstwirtschaft“ (BWaldG): (siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/BWaldG.pdf ) und das „Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft“ (ThürWaldG) (siehe: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=172083,1 ) lesen und begreifen, bevor derart rechtlich unhaltbare Aussagen getroffen werden!!!
Am 23.06.2022 ruft Wirtschaftsmin. Habeck die Alarmstufe 2 des Notfallplans Gas aus! Was bedeutet das für die Energieversorgung in Deutschland (Erzeugung & Kosten)? Das „Agorameter“ (!!!) gibt dazu Auskunft: 2022_06_23_Strom_aus_Gaskraftwerken_und_Export Deutsche Gaskraftwerke erzeugen durchschnittlich 9,7 bis 12.8 GWh Strom und Deutschland exportiert sogar noch bis 6 GW Strom (z. B. nach Frankreich). Derzeit schwankt der Strompreis an der Strombörse zw. 240 € und 480 € je MWh. Und dennoch wehrt sich Minister Habeck (GRÜNE) gegen eine Laufzeitverlängerung der noch drei am Netz befindlichen Kernkraftwerke (Jahreserzeugung 30.000 GWh). Dafür werden stillgelegte, stark CO2 emittierende Braunkohlekraftwerke reaktiviert. Die Not scheint nicht groß genug. Grüne Ideologie macht offenbar blind. So handelt die Bundesregierung grob fahrlässig! Herr Habeck sollte sich dringend an seinen Amtseid erinnern: „Es ist ihre Pflicht Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.“!!!
08.06.2022: Medieninformation des THLEmV – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen in Thüringen 2022-06-08_PM_1000m-Abstand-WEA_fin.
1000 m-Abstandsregelung für WEA in Thüringen Der Thüringer Landtag wird voraussichtlich in seiner 83. od. 84. Plenarsitzung am 9. od. 10. Juni 2022, zum „Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung“, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 7/1584 – (TOP 25) und damit auch über die Zukunft des weiteren Windenergieausbaus in Thüringen entscheiden. Vgl.: https://www.thueringer-landtag.de/uploads/tx_tltcalendar/invitations/Pe7082.pdf Worum geht es hier? Um die Akzeptanz für Windenergieanlagen zu erhöhen, haben die Länder mit § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit bekommen, Schutzräume zur Wohnbebauung landesgesetzlich zu regeln. Dabei können Mindest- abstände von höchstens 1.000 Metern zu im Gesetz näher bezeichneten baulichen Nutzungen zu Wohnzwecken in der Thüringer Bauordnung (ThürBO) festgelegt werden. Siehe: https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/77350/drittes_gesetz_zur_aenderung_der_thueringer_bauordnung_einfuehrung_einer_abstandsregelung_von_windkraftanlagen_zur_wohnbebauung.pdf Mit dem Antrag der CDU-Fraktion zum Gesetzentwurf will Thüringen von der Länder- öffnungsklausel Gebrauch machen und den Mindestabstand gesetzlich auf einheitlich 1.000 Meter festlegen und definiert die Gebiete mit baulicher Nutzung zu Wohn- zwecken, zu denen dieser Mindestabstand gelten soll. Ausdrücklich unberührt bleiben weitergehende Vorsorgeabstände, die von den Planungsträgern für die in den Planungsregionen aufzustellenden Regionalpläne festgelegt sind bzw. werden. Der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten (AfILF) hat den Antrag der CDU-Fraktion zum Gesetzentwurf seit 2020 in 13 Sitzungen beraten, er kam am 01.06.2022 zum Abschluss: Beschlussempfehlung des AfILF zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 7/1584 – https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/87046/drittes_gesetz_zur_aenderung_der_thueringer_bauordnung_einfuehrung_einer_abstandsregelung_von_windkraftanlagen_zur_wohnbebauung.pdf „§ 91 Windenergie (1) § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB findet auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand von 1.000 Meter zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB) und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB), sofern in diesen Gebieten Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind, einhalten. Der Abstand bemisst sich von der Mitte des Mastfußes bis zum nächst- gelegenen Wohngebäude im Sinne des Satzes 1, das zulässigerweise errichtet wurde oder errichtet werden darf. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung‘ 1. auf Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von nicht mehr als 50 Meter, 2. wenn in einem Raumordnungsplan oder einem Flächennutzungsplan für Vorhaben nach Absatz 1 eine Darstellung für die Zwecke des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erfolgt ist, 3. soweit vor Ablauf des 8. September 2020 bei der zuständigen Behörde ein vollstän- diger Antrag auf Genehmigung von Anlagen zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie eingegangen ist und soweit vor Ablauf des [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieser Regelung] die Anlage zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie zwar noch nicht errichtet, aber entweder bereits genehmigt war oder ein vollständiger Antrag für die Anlage vorlag und statt ihrer eine Anlage am selben Standort mit gleicher, geringfügig höherer oder niedrigerer Höhe errichtet werden soll.“
Nach der aktuellen Medienberichterstattung wird die Thüringer CDU von SPD, Linken und Grünen aus Bund und Land für ihre Vorgehensweise zum Gesetzentwurf heftig kritisiert. Zudem bietet Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) der CDU im sogenannten „Windstreit“ neue Gespräche an, um zu „deeskalieren“ vgl.: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-06/thueringen-windkraft-cdu-afd-bodo-ramelow?wt_zmc=sm.ext.zonaudev.mail.ref.zeitde.share.link.x und die Thüringer Umweltministerin bietet der CDU „Windfrieden“ an, will jedoch „einen Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen auf Eis legen“. vgl.: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/thueringen-gruene-umweltministerin-bietet-cdu-windfrieden-an-a-e3273ef4-55d8-4ba3-9457-a520dbc9d731 Der THLEmV fordert und erwartet, dass die CDU-Fraktion nach monatelangen Verhandlungen zu einem konsensfähigen Vorschlag, der maximal mögliche Abstand und weitgehende Rechtssicherheit bei der Planung und Errichtung von Windenergie- anlagen (WEA) zur Wohnbebauung gibt, nicht einknickt. Das ist bei WEA von mehr als 250 Metern Höhe im Sinne der Bürger (Gesundheitsschutz) und findet in anderen Bundesländern (Brandenburg und Sachsen) längst Anwendung. Sollte am 9. od. 10. Juni 2022 im Thüringer Landtag (TLT) das „Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung“ (Gesetzentwurf der Fraktion der CDU) nicht beschlossen werden, ist die Möglichkeit des Schutzes für die Menschen in Thüringen auf Dauer verwirkt, wie bei der 10H-Regelung in 2015. Nach dem vorliegenden „Entwurf eines […]ten Gesetzes zur Änderung des Bau-gesetzbuchs:“ „Hierzu soll die bestehende Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 BauGB aufgehoben werden.“ https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/aenderung-baugesetzbuch-loek.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Die BI-n und Mitglieder im Landesverband sollten daher alle Möglichkeiten nutzen, um den Antrag zum „Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung -Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung Gesetzentwurf der Fraktion der CDU“, zu unterstützen!
Mai 2022:Wie steht es wirklich um die „Energiewende“ in Deutschland? Vortrag von Prof. Dr. Dr. Hans-Werner Sinn an der Universität Konstanz https://www.youtube.com/watch?v=z5trsBP9Cn4 Klima und sein Wandel (Thomas Peter) | 4pi-Klima-Symposium https://www.youtube.com/watch?v=NimOJpKWRck 3 Fragen zum Klimaschutz (Hermann Hess) | 4pi-Klima-Symposium https://www.youtube.com/watch?v=Ic0BFTQ1pCg Podiumsdiskussion zur Klimakrise | 4pi-Klima-Symposium https://www.youtube.com/watch?v=aOzI-I-jIQE In der abschließenden „Podiumsdiskussion“ kamen zu Wort: Prof. Dr. Hans-Werner Sinn (ehem. Ifo München) Prof. Dr. Axel Ockenfels (Universität Köln) Maike Schmidt (ZSW) Prof. Dr. Thomas Peter (ETH Zürich) sowie Prof. Dr. Gerd Ganteför (Universität Konstanz) als Moderator Weitere Videos gibt es unter Ganteför: https://www.youtube.com/ganteförklima
Die Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT. hat am 28. April 2022 eine aktualisierte erweiterte Neuauflage des „Kompendiums für eine vernünftige Energiepolitik“ vorgestellt. Vgl.: https://www.vernunftkraft.de/de/wp-content/uploads/2022/04/KOMPENDIUM-2.0.pdf Pressekonferenz (PK) anlässlich der Veröffentlichung des Kompendiums 2.0 https://www.youtube.com/watch?v=M1tK_9ljBzs Zur PK wurde die aktualisierte und erweiterte Auflage des Kompendiums für eine vernünftige Energiepolitik vorgestellt. Mitwirkende an den einzelnen Kapiteln umrissen die Kerninhalte – technische, wirtschaftliche, ökologische und gesundheitliche Aspekte der Energiewende kamen zur Sprache. Menschen- und naturfreundliche Änderungen wurden aufgezeigt.
Eckpunkte zu Windkraftausbau verstoßen gegen europäisches Recht und „die schiere Physik“ (R. Habeck) Rittersdorf, 6. April 2022 Am 4. April 2022 stellten die Bundesumweltministerin, Steffi Lemke, und der Bundes- minister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, gemeinsame „Eckpunkte für einen naturverträglichen Windkraftausbau“ vor. Damit würden „Bremsklötze beseitigt“ (Lemke). Das sei „gerade heute besonders wichtig, da wir uns zügiger denn je aus der Klammer von Öl- und Gas-Importen befreien müssen“ (Habeck). Die Eckpunkte sehen u. a. vor, Landschaftsschutzgebiete für die Windkraft zu öffnen und artenschutz-rechtliche Standards erheblich zu senken. VERNUNFTKRAFT.Thüringen (VK-TH) lehnt diese Vorhaben entschieden ab. VK-TH weist darauf hin, dass die Eckpunkte zu Windkraftausbau gegen europäisches Natur- und Arten schutzrecht verstoßen. Das Ziel des Koalitionsvertrags der Bundes- regierung, Natur- und Artenvielfalt stärker zu schützen sowie die EU-Biodiversitäts- strategie werden durch die vorgesehene Absenkung von Schutzvorschriften und die Bebauung und Versiegelung von Schutzgebieten konterkariert. Die Vorgaben aus beiden Ministerien untergraben die Arbeit der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogel- schutzwarten. Deren fachlich begründete Empfehlungen für Schutzabstände zu Brutplätzen („Helgo- länder Papier“) gehen weit über die definierten Tabubereiche aus dem Eckpunktepapier hinaus. Des Weiteren widerspricht eine Abwägung der Schutzgüter zu Lasten des Artenschutzes und eine Höherbewertung der erneuerbaren Energien mit der Begrün- dung „öffentliche Sicherheit“ europäischer Rechtsprechung – wie in mehreren Rechts- gutachten (im Okt. 2020 und Dez. 2021) dargelegt wurde. Die Formulierung im Eckpunktepapier „Erneuerbare Energien liegen im über-ragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Damit liegt der Ausnahmegrund in der Regel vor.“ ist irrational und suggeriert die Möglich- keit, durch eine unsichere wetterabhängige Technologie zur öffentlichen Sicherheit beizutragen zu können. Die Aussage des Ministers Habeck, wonach erst „zukünftig klare und verbindliche Regeln für den Artenschutz beim Windausbau“ gelten würden, weist VK-TH zurück. Vielmehr scheint es erklärte Absicht zu sein, verbindliche klare Artenschutzregeln aus ideologischen und parteipolitischen Gründen aus dem Weg zu räumen. Vehement widerspricht VK-TH Minister Habecks Äußerung, dass der Windenergie-ausbau der Verminderung der Abhängigkeiten von Öl- und Gasimporten diene. Das Gegenteil ist der Fall: Erst der massive Ausbau von wetterabhängiger Stromerzeugung hat die Notwendigkeit (Schattenkraftwerke zur Stromnetzstabilisierung) und damit die Abhängigkeit von schnell regelbaren Gas- und Ölkraftwerken (sogen. Brückentechno- logien) verursacht – diese benötigen nun mal Gas und Öl (Kraftstoff) zur Stromer-zeugung. Dr.-Ing. Detlef Ahlborn, VERNUNFTKRAFT.-Technologie-Vorstand, erläutert dazu: „Im Interview mit Markus Lanz am 31. März verwies Minister Habeck zurecht auf die Unausweichlichkeit der „schieren Physik“. An dieser zerschellt auch sein Narrativ von der geopolitischen Unabhängigkeit durch Windkraft: Diesem ministerialen Modell „steht die schiere Physik im Weg“. Denn es war der Windkraftausbau der letzten 15 Jahre, der uns immer stärker in die Abhängigkeit von russischem Gas geführt hat. Aufgrund der physikalischen Eigenschaften des Wind-stroms und nach den Regeln der mathematischen Statistik war dies klar vorhersehbar. Sehenden Auges auf diesem falschen Weg zu beschleunigen, wird uns zusätzliche, neue Abhängigkeiten bescheren.“ Vgl. https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-31-maerz-2022-100.html Mit den „Eckpunkten“ fordern die beiden Grünen Minister einen finalen Angriff auf den Artenschutz und die letzten noch verbliebenen naturnahen Landschaften, obwohl der Erhalt des ökologischen Gleichgewichts oberstes Gebot sein muss. Wir sollten uns dem mit aller Kraft entgegenstellen. Der Vorstand VK-TH
Die Thüringer Landesregierung beabsichtig eine Teilfortschreibung zum Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (LEP 2025). So sollen das Zentrale-Orte-System und der Ausbau derWindenergie im Landesentwicklungsprogramm (LEP) neu bewertet (d. h. geändert) werden. Die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten erfolgte im Thüringer Staatsanzeiger (Nr. 7/2022, S. 284). Thür Staatsanzeiger 07-2022 Bisher gibt es noch keinen ausformulierten Verordnungstext. Die Öffentlichkeit und die von der Änderung des LEP 2025 Betroffenen Stellen können bis 8. April 2022 Stellungnahmen abgeben und mitteilen, was im weiteren Planungsprozess besonders wichtig ist. Mit dem Betreff „Landesentwicklungsprogramm“ kann sich jeder einzelne Bürger bis zum 8.4. an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wenden. Siehe hierzu Rundbrief an die Mitglieder und Bürgerinitiativen.
Am 3.3.2022, 17:30 Uhr, fand im Petitionsausschuss des Thüringer Landtags in öffentlicher Sitzung (im Plenarsaal) die Anhörung zur Petition E-335/21 statt. „Widerspruch und Petition der Bürgerinitiative Beinerstadt und Umgebung gegen den Bau von Windkraftanlagen in der Gemarkung Beinerstadt/Beinerstädter Höhe W11“ Wg. der Corona-Pandemie (Einschränkungen des Besucherverkehrs im Landtag) wurde der öffentliche Teil der Sitzung als Video-Stream übertragen. Die Sitzung (Live-Stream) wurde im Thüringer Landtag nicht gespeichert (ist nicht abrufbar). Aus der Südthüringer Rundschau 9. März 2022:Südthüringer Rundschau 9.3.22
Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten des Thüringer Landtags hat am 20.01.2022 zum Beratungsgegenstand „Abstandsregelung von Wind- kraftanlagen zur Wohnbebauung“ festgelegt ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Vernunftkraft Thüringen (THLEmV) hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben: 2022-02-28_AnS-THL-Stn.THLEmV-Ändg.ThürBO_fin-i.O.gez Anlage zur Stellungnahme: 2020-11-22_AnS-THL-Stn.THLEmV-Ändg.ThürBO_fin.i.O.gez.+A1-A6
Liebe Mitglieder und Mitstreiter in den Bürgerinitiativen, der Vorstand des THLEmV wünscht euch und euren Angehörigen viel Glück, beste Gesundheit und Zuversicht im neuen Jahr 2022. Der Vorstand VK Thüringen
In 2021
Die BI Weinstraße GegenWind lädt am 14.12.2021, ab 17.30 Uhr, in Gebstedt vor dem „Gasthof zur Post“, zu einer angemeldeten DEMO ein, um Widerstand gegen den Bau des geplanten Windparks an der Weinstraße gegenüber den Ortschaftsräten der Stadt Bad Sulza wie der WKN AG zum Ausdruck zu bringen. Neben Bürgern aus Gebstedt und Ködderitzsch sind auch Bürger aus and. Orten eingeladen, die vom Bau des Windparks betroffen sind oder diesen kritisch sehen. Achtung: Die Auflagen zum Schutz vor CORONA erfordern, dass zur DEMO (im Außenbereich) ein Mundschutz getragen werden muss.
Live aus Berlin: Pressekonferenz zu Problemen in der Energiepolitik – Experten im Gespräch – live übertragen – am 19.10.2021 https://www.youtube.com/watch?v=vMShSwPEyMM Bis Ende des Jahres 2021 werden drei Kernkraftwerke Grundremmingen, Grohnde und Brokdorf abgeschaltet. Sie werden nicht zeitgleich durch alternative Energie ersetzt. Was könnte die Bundesregierung gegen den absehbaren Energiemangel tun? Experten aus Politik und Wirtschaft zu Gast in Berlin: – Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Umweltsenator a.D., Hamburg (SPD) – Prof. Dr. Wolfgang Merbach, Vorsitzender Seniorenunion Sachsen-Anhalt (CDU) – Dr. Horst Rehberger, Wirtschaftsminister a.D., Saarbrücken (FDP) – Dr. Uwe Schrader, Vorsitzender EnergieVernunft Mitteldeutschland e.V. – Dipl.-Ing. Frank Hennig, Ingenieur für Kraftwerksanlagen u. Energieumwandlung – Dr.-Ing. Detlef Ahlborn, Vorstandsmitglied Vernunftkraft e.V.
Die BI Beinerstadt lädt am Samstag, den 09.10.21, 14:00 Uhr, zu einem politischen Spaziergang ein. Treffpunkt: an der Feuerwehr. Bringt auch eure Kinder mit, es geht um ihre und unser aller Zukunft. Die BI hat versch. politische Vertreter eingeladen. Der Dipl.- Physiker Dieter Böhme wird einen Vortrag halten: Thema: „Sinn und Unsinn unserer derzeitigen Klimapolitik“. Im Anschluss hat die BI für die Kinder ein kleines Fest, für die Eltern, Kaffee und Kuchen, Bratwurst und Getränke, vorbereitet.
Bilanz der Energiewende am Ende der 19. Legislaturperiode von Rene Sternke Ein Beitrag von Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld vom 13. September 2021 Das Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft gibt vor der Wahl zum 20. Bundestag bekannt: Die Politik der Energiewende ist seit ihrem Anfang im Jahre 1990 planungsrechtlich unzulässig! Schon vor Beginn der Energiewende stand rechtlich fest: Die planungsrechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Anlagen zur Erzeugung von Windstrom muss nach § 35 Absatz 2 BauGB negativ erfolgen. Die Anwendung der positiven Privilegierungsvorschrift in § 35 Absatz 1 BauGB ist rechtswidrig und falsch! Der Staat hat in der Energiewende von Anfang an gesetzwidrig und verfassungswidrig gehandelt. Es war der Exekutive nie erlaubt, das Bauverbot in § 35 Absatz 2 BauGB zu missachten! „Bilanz der Energiewende am Ende der 19. Legislaturperiode“ weiterlesen
19.08.2021: BI St. Gangloff: Thüringen bleibt windkraftfrei! Schluss mit Klimahysterie! Besuch beim Wahlkampfauftakt der GRÜNEN am 19.08.21 in Weimar Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=PZn43iTr5Jg VORSICHT: Die Grünen sind in der Stadt! Anton Hofreiter am 26. August 2021 beim Stadtspaziergang in Erfurt Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=mxJYaSNww6o
Am Dienstag, den 3.8.2021, 18 Uhr, findet in der „Linde“ eine Informations-veranstaltung zur Anhörung am 6.7.2021 im AfUEN des Thüringer Landtags zur „Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen“ statt. Referenten der öffentlichen Anhörung waren vorwiegend Windkraftbefürworter. Durch Herrn Dr. Sturm (Vertreter der TEAG AG) wurden Informationen gegeben, welche die Sinnhaftigkeit des Repowering bestehender WEA in Frage stellen. Eingeladen sind Vertreter der Fraktionen des Kreistages im SHK sowie Bürger.
AUFRUF Die Petition 2151 „Widerspruch und Petition der Bürgerinitiative Beinerstadt und Umgebung gegen den Bau von Windkraftanlagen in der Gemarkung Beinerstadt / Beinerstädter Höhe W11″ am 25.05.2021 auf der Petitionsplatt- form des Thüringer Landtages veröffentlicht. Siehe: https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/2151 Die Mitzeichnungsfrist endet am 06.07.2021!!! Für einen öffentliche Behandlung der Petitionon 2151 im Petitionsausschuss bedarf nach §16 ThürPetG mindestens 1.500 Mitzeichnungen (Quorum). Die Mitglieder und Mitstreiter in den BI-n werden gebeten die Petition 2151 auf der Petitionsplattform mitzuzeichnen oder die Petitionsliste zur Mitzeichnung nutzen. Siehe Link: Petitionsliste 2151
Die BI gegen das Windvorranggebiet W4 Stadtlengsfeld lädt am 26.06.2021 zu einer Sternwanderung zum Hundskopf ein! Start 10:30 Uhr am Denkmal Stadtlengsfeld oder 11:30 Uhr an der Linde in Hohleborn. Beginn Waldtag 12:00 Uhr an der Waldgaststätte „Hundskopf“. Gastredner sprechen zum Thema Windenergieanlagen im Wald. Einladung siehe: Aushang Waldtag am 26.06.2021_Demo und Wegbeschreibung Waldtag 26.06.21 BI Stadtlengsfeld
6. Wald-Kampf-Tag am 1. Mai 2021 in Quirla bei Stadtroda Ca. 100 Teilnehmer aus Ostthüringen haben demonstriert. Zur Veranstaltung hatte die Bürgerinitiative Unser Holzland – Kein Windkraftland St. Gangloff eingeladen.
Die CDU-Fraktion hat im Thüringer Landtag einen Antrag zur Änderung der Thüringer Bauordnung (ThürBO) eingebracht. Dabei soll die im BauGB eingeräumte Möglichkeit, landesrechtlich den Mindestabstand 1.000 Metern von WEA zu Wohnsiedlungen festzulegen, gesetzlich geregelt werden. Der THLEmV hat zum Antrag folgende Stellungnahme abgegeben: 2020-11-22_AnS-THL-Stn.THLEmV-Ändg.ThürBO_fin.i.O.gez.+A1-A6 und in der mündlichen Anhörung am 15.04.2021 im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten folgenden Vortrag zum Thema Infraschall gehalten: 15.04.2021_ AfILF_THLEmV-Fachvortrag zu Infraschall_fin
für mündige und aufrichtige Bürger (Wähler) im Wahljahr 2021 „Green Deal – Hans-Werner Sinn“ VHS Wissen live (Zeit 1:33:34) https://www.youtube.com/watch?v=-q4uz18cUoc&t=0s Deutschland will die „große Energiewende“, um den Klimawandel zu verlangsamen. Kann die Politik dieses Ziel überhaupt erreichen? Die Förderung von Wind- und Solarstrom, E-Autos u. a. Maßnahmen soll die Nachfrage nach fossilen Brennstoffen verringern. Kann eine solche Politik überhaupt gelingen?? Wird Deutschland zum Irrläufer, indem die Industrie und die Umwelt ruiniert wird??? Diese Themen behandelt, Prof. Sinn in dem Vortrag auf Grundlage seines Buches „Das Grüne Paradoxon„, in neuer Auflage erschienen: https://www.ifo.de/DocDL/HWS25Jahre-2016-Pittel-Einleitung6.pdfhttps://www.ifo.de/DocDL/IfoWorkingPaper-54.pdf
Rechnungshof rügt Peter Altmaier – Hoher Strompreis und Energie- wende schlecht gesteuert – 30.03.21, Reuters – von Markus Wacket Berlin (Reuters) – Der Bundesrechnungshof hat kurz vor Ende der Wahlperiode Wirtschafts- und Energieminister Peter Altmaier (CDU) ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Die Strompreise für Privathaushalte seien die höchsten in Europa, die Energiewende teuer und die „Blackout“-Gefahr unterschätzt, kritisieren die Prüfer im Berichtsentwurf zur „Umsetzung der Energiewende„, der Reuters am Dienstag vorlag. „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) steuert die Energiewende im Hinblick auf die gesetzlichen Ziele einer sicheren und preisgünstigen Versorgung mit Elektrizität weiterhin unzureichend„, heißt es dort. Angesichts der Entwicklung der Strompreise empfehle man eine grund- legende Reform der staatliche Abgaben. „Anderenfalls besteht das Risiko, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und die Akzeptanz für die Energiewende zu verlieren.„ Die Preise für Großverbraucher der Industrie seien moderat, die fürPrivathaus- halte und kleinere Betriebe lägen aber teils um über 40 Prozent höher als im EU- Durchschnitt. Das Ministerium definiere nicht genau, was es mit „preisgünstiger Versorgung“ meine. Das Wirtschaftsministerium rechtfertigt sich laut Rechnungs- hof beim Thema Bezahlbarkeit mit dem Hinweis, man könne diese nicht an einem Indikator festmachen. Es gehörten etwa auch Inflationsrate oder Einkommens- entwicklung dazu. Die Prüfer akzeptieren dies nur teilweise und verlangen eine schärfere Definition von Bezahlbarkeit. Ferner sieht der Bundesrechnungshof auch die Gefahr von Stromausfällen nicht gebannt. Es entstehe im Zuge der Abschaltung von Kohle- und Atomkraftwerken eine Versorgungslücke von über fünf Gigawatt-Leistung. Dies entspricht etwa zehn großen Kohlekraftwerken. „Im Übrigen sind die Annahmen des BMWI zur Versorgungssicherheit bei Elektrizität teils zu optimistisch und teils unplausibel“, heißt es. Es fehle die Untersuchung eines „Worst Case Szenario„. Copyright 2021 Thomson Reuters. Quelle: https://www.reuters.com/article/deutschland-energie-bundesrechnungshof-idDEKBN2BM0QJ
„Strom-Monitor“ In den Wintermonaten stößt das Stromverbundnetz in Europa durch den weiteren Ausbau von „Erneuerbaren Energien (EE)“ immer mehr an die Leistungsgrenze. Die Kritizität belegt ein Ereignis am08.01.2021, als es im europäischen Verbund-Netzwerk zum Fast-Blackout kam: https://www.youtube.com/watch?v=nton3_U9sig https://www.youtube.com/watch?v=xVgpFv8Nyuk Die Stabilität des Stromnetzes hängt jede Sekunde von der Erzeugung und dem Verbrauch der benötigten Strommenge (in MW) ab. Kommt das Leistungsgleichgewicht von Strom-Erzeugung und -Last „außer Waage“, sind Abschaltungen und im Extremfall sogar ein Blackout die Folge. Betrachte hierzu: Die Strom-Waage Der Echtzeit-Verlauf der Netzfrequenz („Strom-Monitor“) siehe: https://gridradar.net/netzfrequenz.html (Die verwendeten Daten der kursiven Links werden von den Transpa- renzplattformen der europäischen Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E sowie der Leipziger Strombörse European Energy Exchange EEX – aus offiziellen Datenquellen – bereitgestellt!) Der folgende Link zeigt dieErzeugung von Strom in Deutschland: (Monats- und Jahreswerte Windenergie und Photovoltaik) https://www.stromdaten.info/ANALYSE/monatswerte/index.php Immer öfter fällt der Strom aus, weil das Strom-Netz instabiler wird. Technische Hintergründe und Kosten-Folgen beim Verbundnetz siehe: https://www.youtube.com/watch?v=p7zoQBo1-m0 Dazu offizielle Daten zum Strom-Export- und -Import in Deutschland: https://www.stromdaten.info/ANALYSE/importexport/index.php Undwas passiert definitiv, wenn das Strom-Netz länge Zeit ausfällt: https://www.youtube.com/watch?v=zhea0oirCl0 https://www.youtube.com/watch?v=UQR9xXNKojw Die Fakten zum Klimaschutz durch den weiteren Ausbau von EE siehe: Professor Dr. Hans-Werner Sinn: „Das Klimaproblem und die deutsche Energiewende“ – Die Wahrheit über den Klimawandel –https://www.youtube.com/watch?v=_jBnhq8qnc4 (Vortrag von Professor Dr. Hans-Werner Sinn im Rahmen der 8. Jahres- konferenz des Ludwig von Mises Institut Deutschland am 10. Oktober 2020 in München. Prof. Sinn ist emeritierter Professor für Volkswirtschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und war siebzehn Jahre lang Präsident des renommierten ifo Instituts. Er gründete zudem das internationale CESifo-Forschernetzwerk, heute eines der weltweit bedeutendsten seiner Art, und hatte Gastprofessuren*inne (u.a. in Stanford, Princeton, London/Ontario, Jerusalem, Bergen, Wien und Luzern).
Alles Gute, beste Gesundheit, viel Glück und Erfolg im neuen JAHR 2021 wünscht der Vorstand des THLEmV.
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen am 30.12.2020 ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes vom 21.12.2020 – Verbot von Windenergeianlegen im Wald – in Kraft getreten. Siehe: gesetz_und_verordnungsblatt_nr_33_2020_Ändg.ThürWaldG
Am 18. Dez. 2020 wurde durch den Thüringer Landtag mit der Änderung des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG) ein Verbot von Windenergieanlagen im Wald beschlossen. Das Parlament hat dabei die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten angenommen. https://parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/7/art/Drs/num/2334
Bundestag (BT) verabschiedet Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) Der Bundestag hat am 17. Dez. 2020 das EEG 2021 verabschiedet. Mit 357 Ja– und 260 Nein-Stimmen die von der Bundesregierung eingebrachte Novelle des EEG, 19/23482; 19/24234; 19/24535 Nr. 10) beschlossen. Ein Abgeordneter enthielt sich. In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen für, die Oppositionsfraktionen gegen das Regelwerk gestimmt. Die Gesetzesänderung soll am 1. Jan. 2021 in Kraft treten. Zur dritten Lesung des Entwurfs wurden die Entschließungsanträge der FDP (19/25375) und der Grünen (19/25376) zum EEG mit breiter Mehrheit abgelehnt. Am 18. Dez. 2020 wurde das EEG durch den Bundesrat abschließend bestätigt, damit kann es wie vorgesehen in Kraft treten. Einerseits haben unsere gemeinsamen Aktionen maßgeblich dazu beigetragen, dass der ursprünglich bei der Gesetzesvorlage für das EEG 2021 vorgesehene § 1 Absatz 5 EEG 2021 … „die Errichtung von Windenergieanlagen liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“ … im Entwurf ersatzlos gestrichen wurde. (Siehe: https://www.welt.de/bin/EEGSicherhiet_bn-222540790.pdf) Anderseits sollen mit dem EEG 2021 zur Umsetzung des „Klimaschutzprogramms 2030“ im Jahr 2030 65 Prozent durch erneuerbare Energien des deutschen Strom- verbrauchs bereitstellen, indem 259 TWh in 2021, 269 TWh in 2022, 281 TWh in 2023, 295 TWh in 2024, 308 TWh in 2025, 318 TWh in 2026, 330 TWh in 2027, 350 TWh in 2028 und 376 TWh in 2029 klimaneutral erzeugt werden u. a. durch die illusorische Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land auf 57 GW in 2022, 62 GW in 2024, 65 GW in 2026, 68 GW in 2028 und 71 GW in 2030 erfolgen. Durch das EEG 2021 wird für Stromverbraucher die teilweise Finanzierung der EEG- Umlage aus dem Bundeshaushalt durch Zuschüsse in Höhe von 11 Milliarden Euro geregelt, um die EEG-Umlage in 2021 auf 6,5 Cent/kWh und in 2022 auf 6,0 Cent/ kWh zu deckeln. Einseitig können Gemeinden Zuwendungen bis zu 0,2 Cent pro KWh für tatsächlich und fiktiv eingespeisten Strom von Betreibern der Windenergieanlagen erhalten. Auch private Nutzer von Solarstrom und Eigentümer mit ausgeförderten Photovoltaik- Anlagen profitieren vom EEG 2021.
Am 27.11.2020 wurde vom Bundesrat das Investitionsbeschleunigungsgesetz bestätigt. Damit wird das Widerspruchs- und Klagerecht bei WEA-Vorhaben massiv eingeschränkt. Kommt es zu Klagen gegen den Bau von Windenergie-Anlagen an Land, ist künftig in nahezu allen Fällen sofort das jeweilige Oberverwaltungsgericht zuständig. Damit entfällt eine gerichtliche Vorinstanz.
Vorranggebiete Windenergie in Ostthüringen genehmigt Quelle: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/medienservice/medieninformationen/detailseite/vorranggebiete-windenergie-in-ostthueringen-genehmigt Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) hat am 01.12.2020 die Vorranggebiete Windenergie des sachlichen Teilplans Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen genehmigt. „Mit dem sachlichen Teilplan Windenergie weist die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen 22 sogenannte Vorranggebiete Windenergie aus. Das bedeutet, dass sich diese Gebiete zum Bau von Windenergieanlagen eignen und diese künftig auch nur an diesen 22 Standorten errichtet werden dürfen. In anderen Gebieten ist es verboten, Windenergieanlagen zu bauen.“ …. „Die in dem sachlichen Teilplan Windenergie enthaltenen 22 Vorranggebiete umfassen eine Fläche von etwa 1.882 Hektar. Dies entspricht 0,4 % der Regionsfläche Ostthüringens. Darunter sind etwa 748 Hektar Flächen in Waldgebieten.“
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat zum geänderten Baugesetzbuch (BauGB), Neufassung des § 249 Absatz 3 im BauGB, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1793) in den Thüringer Landtag einen Antrag zur Änderung der Thüringer Bauordnung (ThürBO) eingebracht. Dabei soll die bestehende Möglichkeit im BauGB genutzt werden, in TH landesgesetzliche Mindestabstände von höchstens 1.000 Metern zur baulichen Nutzungen von Wohnzwecken festzulegen, Der THLEmV hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben: 2020-11-22_AnS-THL-Stn.THLEmV-Ändg.ThürBO_fin.i.O.gez.+A1-A6
Die Bundesregierung hat die Absicht das EEG 2017 zu novellieren, um den bisher schon kritischen Ausbau „erneuerbaren Energien“ noch weiter zu forcieren. Ziel des neuen „EEG 2021“ soll es sein, die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der „erneuerbaren Energien“ an der Stromversorgung bis 2050 auf mind. 80 Prozent zu steigern, um so angeblich zum Klimaschutz eine nachhaltige und sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Siehe Referentenentwurf zur „Novelle EEG 2021“: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/referentenentwurf-aenderung-eeg-und-weiterer-energierechtlicher-vorschriften.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 14.09.2020 die Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf eingeleitet. Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum17.09.2020 (17 Uhr), eingereicht werden. Der THLEmV hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben: 2020-09-17_Stn.-THLEmV_zum_EEG2021_i.O.gez Nachfolgend die Stellungnahme der Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT. (VK) Vernunftkraft. Stellungnahme zur EEG Novelle 2021
Nach der Veranstaltung am 15.06.2020 im Klima-Pavillon Gera (Vortrag „Windkraft im Wald“) kam es zu einer Diskussion von Vertretern des Landes- verbandes (Herr Böhme, Dipl.-Physiker, Arbeitsgruppe Energie) mit einem Vertreter der ThEGA zur Erwärmung und Austrocknung der Landschaft im Lee von Windparks. Dazu wurde ein Schreiben an Herr Prof. Sell, Geschäftsf. der ThEGA, versandt: 2020-09-26_Schr.-an-Prof.Sell-ThEGA Anlage1 wurde auf Verlangen eines Mitarbeiters von der ThEGA entfernt! Anlage2_AnS-TMUEN-zum2.Runder-Tisch_i.O.gez._mark
Waldgesetzentwurf soll öffentlich diskutiert werden „Der Waldgesetz-Entwurf von FDP- und CDU-Fraktion im Thüringer Landtag soll öffentlich diskutiert werden. Das hat der Forstausschuss des Landtages beschlossen. Geplant ist eine Online-Diskussion, an der sich alle Interessierten beteiligen können. Außerdem hat der Ausschuss eine Liste von mehr als 30 Betroffenen bestimmt, die angehört werden sollen. Darunter sind Waldbesitzer, der Gemeinde- und Städtebund und verschiedene Bürgerinitiativen. Der von der FDP initiierte Entwurf soll Windkraft- anlagen im Thüringer Wald verbieten.“ Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/nachrichten108.html
Rede von Prof. Dr. Mario Voigt MdL (CDU) am 20.06.2020 zum 5. ÜBERREGIO-NALEN WALD–KAMPF–TAG
Die „Corona-Krise“, verursacht durch Covid-19, lähmt derzeit viele wirtschaftliche und gesellschaftliche Bereiche. Die Politik und die Medien sind überwiegend und auf längere Zeit mit der Pandemie-Bekämpfung und der Krisenbewältigung befasst. Andere ebenso wichtige Dinge – wie die Erhaltung der Natur – als vornehmliche Lebensgrundlage für Mensch, Flora und Fauna treten dabei in den Hintergrund. Zum Schutz des Waldes vor Wind-Industrie-Anlagen haben die FDP- und CDU- Fraktionen einen gemeinsamen Gesetzentwurf (Drucksache 7/62) am 22.01.2020 in den Thüringer Landtag zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht. (Vgl. https://parldok.thueringen.de/ParlDok/process?dokumentid=72802 ) Demnach soll im Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) – vernünftiger Weise – eine Nutzungsartenänderung zu Gunsten von Windenergieanlagen in Thüringer Wäldern verboten werden. Der THLEmV hat dazu eine umfassende Stellungnahme abgegeben (siehe Link). 2020-04-14_AnS-THL-Stn.THLEmV-Ändg.ThürWaldG_fin_gez
Zur Vereinbarkeitsprüfung des Windenergieausbaus mit dem Grundgesetz hat der THLEmV am 01.03.2020 folgendes Schreiben an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Frau Christine Lambrecht (persönlich) und den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Herrn Peter Altmeier (persönlich) sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Frau Claudia Dörr-Voß und den Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Herrn Andreas Feicht, übersandt. Anschreiben: 2020-02-28_As-THLEmV_an-BMWi+BMJV_i.O.gez Anlage 1:A1_Offener-Brief-2020-DSGSpdf Anlage 2:A2_Windkraft+Grundgesetz-Art.20a Anlage 3:A3_Offener-Brief-2019-Aefis-DSGS
Schreiben des THLEmV e. V. an die Landtagspräsidentin, Frau Birgit Keller, zu Problemen mit der Petitionsplattform. 2019-11-28_AnS-Präs.TLT-zu Pet_fin.gez
Nach der Landtagswahl hat sich das parlamentarische Kräfte- verhältnis in Thüringen erheblich verändert. Die Regierungsbildung ist noch nicht erfolgt. Allerdings können die nungewählten Landtagsabgeordnetenden in den neuen Ausschüssen wesentlich Einfluss auf die zukünftige Entwick- lung im Land sowie die Ausgestaltung von Gesetzen nehmen. Durch RRG ist in der 155. bis 157. Plenarsitzung das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes – Schaffung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes (vom 10. Oktober 2019) beschlossen worden. Das vorgeschlagene „Verbot für Windener- gieanlagen im Wald“ wurde dabei nicht aufgenommen! In Erwartung dieser Situation gab es bereits im Sommer 2019 Petitionen zur Verhinderung von Windenergieanlagen im Wald, welche erst jetzt auf der Petitionsplattform des Landtags online ‚ gestellt worden sind. https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions Links zu den Petitionen: Achtung, die Mitzeichnungsfrist der Petitionen endet am 09.12.2019: Waldschutz ist Klimaschutz(Petition 1660) Petitionsliste 1660 zur schr. Zeichnung: Petitionsliste 1660 https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/1660 Thüringer Wälder schützen – Windenergieanlagen im Wald verbieten (Petition 1676) Petitionsliste 1676 zur schr. Zeichnung::Petitionsliste 1676 https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/1676 Keine Windkraft im Wald – das Thüringer Waldgesetz ändern (Petition 1679) Petitionsliste 1679 zur schr. Zeichnung: Petitionsliste 1679 https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/1679 Verbot von Windenergieanlagen in Waldgebieten in Thüringen (Petition 1665) Petitionsliste 1665 zur schr. Zeichnung::Petitionsliste 1665 https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/1665 Keine Windräder im Wald der Vorderrhön: Gegen das Wind- vorranggebiet W-4 Stadtlengsfeld (Petition 1680) Petitionsliste 1680 zur schr. Zeichnung::Petitionsliste 1680 https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/1680 Windräder Stürzlieder Berg (Petition 1682) Petitionsliste 1682 zur schr. Zeichnung: Petitionsliste 1682 https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/1682 und bezüglich Gesundheitsschutz Petition zur Vorsorge vor den Gefahren durch Infraschall von Windenergieanlagen (Petition 1672) Petitionsliste 1672 zur schr. Zeichnung: Petitionsliste 1672 https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/1672 BITTE, zeichnet alle diese Petitionen mit! Ein Verbot von Windrädern im Wald würde Natur und Umwelt sowie Menschen in Stadt und Land helfen und unsere Wälder in Thüringen vor der Rodung für Windrädern schützen. Infolge der neuen parlamentarischen Verhältnisse im Landtag könnte mittels dieser Petitionen eine Änderung des Thüringer Waldgesetzes sowie die Realisierung weiterer Forderungen der mehr als 50 BI`n in Thüringen erreicht werden.
TAZ, 25.10.2019, Artikel von Anja Krüger, Wirtschaftsredakteurin. Vor der Landtagswahl in Thüringen: „Wer Wind erntet, sät Sturm“ Windräder verschandeln die Wälder, davon ist Tobias Gruber überzeugt. Bürgerinitiativen gegen Windkraft mischen den Wahlkampf in Thüringen auf. https://taz.de/Vor-der-Landtagswahl-in-Thueringen/!5633376/
Die am 7. Oktober 2019 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) veröffentlichte „Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land“ist ein eklatanter Angriff auf die Gesundheit der Menschen im ländlichen Raum, die Sicherheit im Luftverkehr, das Öffentliche Recht und das Grundgesetz (GG) sowie den Natur- und Artenschutz! Siehe Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/staerkung-des-ausbaus-der-windenergie-an-land.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Nachdem der Windenergieausbau an Land aus vernünftigen und rechtlichen Gründen nahezu zum Erliegen gekommen ist, soll mit dem Strategiepapier zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie an Land und zum Abbau von Hemmnissen im Genehmigung- und Gerichtsverfahren hingewirkt werden.
Für den Bundesverband Windenergie (BWE) war das „Klimapaket“ nach dem Krisentreffen im BMWi eher enttäuschend. Über die „Aufgabenliste“ hingegen ist der Vorsitzende des BWE, Hermann Albers, außerordentlich erfreut und sieht darin ein “Aufbruchsignal”. Kein Wunder: Die Liste (vmtl. sogar unter massivem Lobbyeinfluss entstanden) hätte er selbst nicht besser formulieren könne. „Die nun vorgelegten Punkte stellen große Verbesserungen dar“, so Albers, Präsident des BWE. Vgl. https://w3.windmesse.de/windenergie/news/32787-bwe-bmwi-ausfbruchsignal-massnahme-ausbau-windenergie-deutschland-windgipfel
Mit den Buchstaaben a., b. und e.bis h. werden schlimmste Befürchtungen über- troffen. Besonders skandalös ist, dass nun sogar alle berechtigten Hindernisse im Rechts- und Genehmigungsverfahren beseitigt bzw. über nicht vertretbare Aus- nahmetatbestände geregelt und somit gerechtfertigt werden sollen.
Die Buchstaben j., k.und l. in der Aufgabenliste stellen einen Angriff gegen den Artenschutz dar. Für die rücksichtslose Tötung und Ausrottung von geschützten Arten wird ein „Persilschein“ ausgestellt und dies zum alleinigen Vorteil (Profit) einer Branche, die ohne dreifache Privilegierung (im EEG, im Baugesetz, im Naturschutzrecht) am Markt nicht überlebensfähig wäre. Es bestehen grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedenken (Art. 20a GG). Vgl. Link: 2019-09-17_AnS-BuMinJustiz_§20aGG-i.O.gez
Die „Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land“ vom BMWi ist einer obersten Bundesbehörde unwürdig und wird noch mehr Ablehnung und weniger Vertrauen in den Rechtsstaat bewirken.
Zur Thüringer Landtagswahl am 27.10.2019 sollte dafür gesorgt werden, dass zukünftig mehr auf die Stimme der Vernunft gehört wird und unsinnige “Aufgaben” (gemeinhin Windenergie-Lobbywünsche) unrealisiert bleiben!
Am 27. Oktober 2019 ist Landtagswahl. Keine Stimme den Windkraft-Politikern!
„Kann der Mensch das Klima retten? 45 Fragen und Antworten zu Klimawandel und Energiewende“ (Autoren: Prof. Dr. Dr. Wulf Bennert, Prof. Dr. Wolfgang Merbach, Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel, Dr.-Ing. Helmut Wanicek). Link:Kann-der-Mensch-das-Klima-retten_compressed-
Windkraft – Nein Danke – Demonstration gegen Windpark Stadtlengsfeld
Am Dienstagabend trafen sich die Planer und die Gegner des geplanten Windparks bei Stadtlengsfeld in der Stadthalle: „Die „Regionale Planungsstelle Südwestthüringen“ stellte genauere Details vor, warum das Gebiet W4 bei Stadtlengsfeld ausgesucht worden ist. Nach Angaben, ist das Gebiet zum Betreiben einer Anlage mit ca. 10 Windrädern vorgesehen und dafür gut geeignet. … Fast 4000 Einwende sind bei der Planungsstelle schon eingegangen.“ Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=w9kPRmSe2nw
Nach der Sommerpause will der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ein „Krisentreffen zur Windkraft“ einberufen. Der THLEmV hat dazu am 05.08.2019 ein Schreiben an die Herren Altmaier, Bareiß und Dr. Nüßlein übersandt. Siehe Link: 2019-08-05_AnS-BuWiM-Krisentreffen-WK_final-gez
Stellungnahme des THLEmV zum „Integrierten Maßnahmenprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen – IMPAKT II“ der Landesregierung gem. §11 Abs. 2 ThürKlimaG, Antrag der Landesregierung – Drucksache 6/7143 – 2019-06-24_AnS-THL_AfUEA-Stn.-IMPAKT_II-final_gez
Als Landesverband vertreten wir die Interessen der Thüringer Bürgerinitiativen im Kampf gegen die negativen Auswirkungen der sogenannten „Energiewende“.
Wir wollen eine Energiepolitik:
auf der Basis physikalisch-technischer Zusammenhänge
unter Einbeziehung ökologischer und ökonomischer Aspekte
die sozial gerecht und bezahlbar ist
Unsere Methoden sind:
Wissenschaft und Ökonomie statt Ideologie und Wunschdenken
schlüssige Konzepte und nachprüfbare Fakten
Aufklärung der Bevölkerung sowie der Entscheidungsträger
Auseinandersetzung mit fachlichen, rechtlichen, demokratischen Mitteln
Wir fordern:
eine vernünftige und realistische Energiepolitik – zum Allgemeinwohl – zur Sicherung der Lebensqualität im ländlichen Raum – zum Schutz der Betroffenen (Gesundheitsschutz) – die für jedermann bezahlbar ist (Grundbedürfnis)
eine ökologische und ökonomische Ausgewogenheit – Schonung von Natur, Umwelt und Lebensraum – wirtschaftliche Erzeugung und Verbrauch – stabile bedarfsgerechte Energieversorgung – Ende der Subventionierung durch Verbraucher
die Abschaffung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG)
Beendigung der Privilegierung von Windenergie im Außenbereich
Stopp vom weiteren Ausbau der Windenergie (Moratorium)
keine Windenergie im Wald, in der Nähe von Wohngebieten
mehr Mitbestimmung – insbesondere im ländlichen Raum
Es darf nicht hingenommen werden, dass Ideologien und Profitinteressen Einzelner über den garantierten Grundrechten und dem Allgemeinwohl stehen.