„Wir müssen die Energiewende vom Grundsatz her neu denken“
Unter dem folgenden Link lesen Sie die Analyse des Fachexperten Prof. Dr.-Ing. Harald Schwarz, Lehrstuhlinhaber Energieverteilung und Hochspannungstechnik an der BTU Cottbus-Senftenberg zur Energiewende erschienen im Revietransfer 01/2019, Seite 44 der Lausitzer Medien.
Anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl hat der Landesverband der Thüringer Bürgerinitiativen ein Positionspapier erarbeitet, um den zur Wahl stellenden Parteien und Kandidaten diesen Katalog von Forderungen für eine vernünftige, bürgernahe Energie- und Umweltpolitik in Thüringen zu übermitteln. In dem Forderungskatalog sind zu 9 Handlungsfeldern konkrete Forderungen formuliert. Im Landesverband sind rund 50 Bürgerinitiativen aus allen Regionen Thüringens vertreten.
Der Landesverband bekräftigt mit diesem Forderungskatalog das Angebot an die Entscheidungsträger des Landes zu einem konstruktiven Dialog. In erster Linie wird von den politischen Entscheidern im Land ein Zugehen auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung der energie- und umweltpolitischen sowie landesplanerischen Rahmenbedingungen erwartet.
Der Landesverband der Thüringer Bürgerinitiativen ist bereit mit den verantwortlichen Politikern ins Gespräch zu kommen und seinen Beitrag bei den Aufgaben der Zukunft – zum Wohle der hier lebenden Menschen und der Natur – zu leisten, um die aktuellen Probleme erfolgreich zu bewältigen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG)
Hauptanlass ist die Schaffung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes. Darüber hinaus sollen der Waldumbau zur Anpassung an den Klimawandel gesetzlich geregelt, das Reiten und Radfahren auf Waldwegen gestattet, die Reitwegeausweisung entfallen, das Tätigwerden der unteren Forstbehörde aus Forstschutz gründen erleichtert, die Frist zur Aufforstung von Kahlflächen auf 5 Jahre angehoben, die Eintragung der Wald- genossenschaften im Grundbuch neu geregelt werden.
Der THLEmV hat im Anhörungsverfahren gemäß § 79 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages hierzu folgende Stellungnahme abgegeben: https://www.thlemv.de/wp-content/uploads/2019/04/2019-04-28_AnS-THL-Stn.-Ändg.ThürWaldG_gez.pdf , nachdem der Gesetzentwurf in der 143. Plenarsitzung am 28. März 2019 erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen wurde.
Die Blackout-Gefahr steigt Kernkraftwerke werden abgeschaltet und Kohlekraftwerke wohl der „Klimarettungs-Politik“ geopfert. Gaskraftwerke werden durch die EEG- Subventionen für „Erneuerbare“ aus dem Markt gedrängt. Wasserkraft und Biogas sind nicht relevant steigerbar. Wenn aber Wind und Sonne schwächeln oder gänzlich versagen, sind bereits heute nicht mehr genügend „Schatten-Kraftwerke“ vorhanden, welche die Stromver- sorgung übernehmen können. Niemand sage deshalb nach einem Blackout: „Hätten ich das doch nur gewusst“. Vgl. Link: Die Blackout-Gefahr steigt
Die Petition1526 zum „Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft Vogtland“ wurde auf der Petitionsplattform am 20.02.2019 beendet. Die Petition richtet sich gegen den weiteren Ausbau und die Errichtung von Windenergieanlagen im Thüringer Sächsischen und Bayerischen Vogtland. Link: https://petitionen-landtag.thueringen.de/petitions/1526
Windenergieausbau in Thüringen Die Karte zeigt auf Grundlage der Punktdaten den Datenbestand der Windkraftanlagen (WKA) von 10/2018 zu den betriebenen, genehmigten und dem nach BImSch erteilten Vorbescheiden im Land Thüringen aus dem Anlagenregister der Bundesnetzagentur und der Geodateninfrastruktur Thüringen (GDI-Th). Die WKA sind höhenmaßstäblich dargestellt. Kartendarstellung der WKA Standorte Stand 10/2018 u. a. siehe Link: Windenergieausbau-in-Thüringen-2018
Richtigstellung zum Artikel „Verband fordert Ausbaustopp für Windkraft in Thüringen“
am 11.07.2018 in der OTZ und in der TA zu „Recht der Gemeinden“ und „im Rahmen der Gesetze„, in der Kommunalen Selbstverwaltung, gem. Art 28 GG: Richtigstellung zum Artikel am 11.07.18 in d. OTZ und d. TA
Anlässlich der neuen Legislaturperioden für die Thüringer Landräte hat der THLEmV
die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme genutzt, um den Amtsinhabern seinen Standpunkt
zu einer realistischen und vernünftigen Energiepolitik wissenschaftlich begründet darzu-
legen. Siehe folgende Links:
„Strom-Monitor“ In den Wintermonaten stößt das Stromverbundnetz in Europa durch den weiteren Ausbau von „Erneuerbaren Energien (EE)“ immer mehr an die Leistungsgrenze. Die Kritizität belegt ein Ereignis am08.01.2021, als es im europäischen Verbund-Netzwerk zum Fast-Blackout kam: https://www.youtube.com/watch?v=nton3_U9sig https://www.youtube.com/watch?v=xVgpFv8Nyuk Die Stabilität des Stromnetzes hängt jede Sekunde von der Erzeugung und dem Verbrauch der benötigten Strommenge (in MW) ab. Kommt das Leistungsgleichgewicht von Strom-Erzeugung und -Last „außer Waage“, sind Abschaltungen und im Extremfall sogar ein Blackout die Folge. Betrachte hierzu: Die Strom-Waage Der Echtzeit-Verlauf der Netzfrequenz („Strom-Monitor“) siehe: https://gridradar.net/netzfrequenz.html (Die verwendeten Daten der kursiven Links werden von den Transpa- renzplattformen der europäischen Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E sowie der Leipziger Strombörse European Energy Exchange EEX – aus offiziellen Datenquellen – bereitgestellt!) Der folgende Link zeigt dieErzeugung von Strom in Deutschland: (Monats- und Jahreswerte Windenergie und Photovoltaik) https://www.stromdaten.info/ANALYSE/monatswerte/index.php Immer öfter fällt der Strom aus, weil das Strom-Netz instabiler wird. Technische Hintergründe und Kosten-Folgen beim Verbundnetz siehe: https://www.youtube.com/watch?v=p7zoQBo1-m0 Dazu offizielle Daten zum Strom-Export- und -Import in Deutschland: https://www.stromdaten.info/ANALYSE/importexport/index.php Undwas passiert definitiv, wenn das Strom-Netz länge Zeit ausfällt: https://www.youtube.com/watch?v=zhea0oirCl0 https://www.youtube.com/watch?v=UQR9xXNKojw Die Fakten zum Klimaschutz durch den weiteren Ausbau von EE siehe: Professor Dr. Hans-Werner Sinn: „Das Klimaproblem und die deutsche Energiewende“ – Die Wahrheit über den Klimawandel –https://www.youtube.com/watch?v=_jBnhq8qnc4 (Vortrag von Professor Dr. Hans-Werner Sinn im Rahmen der 8. Jahres- konferenz des Ludwig von Mises Institut Deutschland am 10. Oktober 2020 in München. Prof. Sinn ist emeritierter Professor für Volkswirtschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und war siebzehn Jahre lang Präsident des renommierten ifo Instituts. Er gründete zudem das internationale CESifo-Forschernetzwerk, heute eines der weltweit bedeutendsten seiner Art, und hatte Gastprofessuren*inne (u.a. in Stanford, Princeton, London/Ontario, Jerusalem, Bergen, Wien und Luzern).
Alles Gute, beste Gesundheit, viel Glück und Erfolg im neuen JAHR 2021 wünscht der Vorstand des THLEmV.
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen am 30.12.2020 ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes vom 21.12.2020 – Verbot von Windenergeianlegen im Wald – in Kraft getreten. Siehe: gesetz_und_verordnungsblatt_nr_33_2020_Ändg.ThürWaldG
Am 18. Dez. 2020 wurde durch den Thüringer Landtag mit der Änderung des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG) ein Verbot von Windenergieanlagen im Wald beschlossen. Das Parlament hat dabei die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten angenommen. https://parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/7/art/Drs/num/2334
Bundestag (BT) verabschiedet Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) Der Bundestag hat am 17. Dez. 2020 das EEG 2021 verabschiedet. Mit 357 Ja– und 260 Nein-Stimmen die von der Bundesregierung eingebrachte Novelle des EEG, 19/23482; 19/24234; 19/24535 Nr. 10) beschlossen. Ein Abgeordneter enthielt sich. In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen für, die Oppositionsfraktionen gegen das Regelwerk gestimmt. Die Gesetzesänderung soll am 1. Jan. 2021 in Kraft treten. Zur dritten Lesung des Entwurfs wurden die Entschließungsanträge der FDP (19/25375) und der Grünen (19/25376) zum EEG mit breiter Mehrheit abgelehnt. Am 18. Dez. 2020 wurde das EEG durch den Bundesrat abschließend bestätigt, damit kann es wie vorgesehen in Kraft treten. Einerseits haben unsere gemeinsamen Aktionen maßgeblich dazu beigetragen, dass der ursprünglich bei der Gesetzesvorlage für das EEG 2021 vorgesehene § 1 Absatz 5 EEG 2021 … „die Errichtung von Windenergieanlagen liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“ … im Entwurf ersatzlos gestrichen wurde. (Siehe: https://www.welt.de/bin/EEGSicherhiet_bn-222540790.pdf) Anderseits sollen mit dem EEG 2021 zur Umsetzung des „Klimaschutzprogramms 2030“ im Jahr 2030 65 Prozent durch erneuerbare Energien des deutschen Strom- verbrauchs bereitstellen, indem 259 TWh in 2021, 269 TWh in 2022, 281 TWh in 2023, 295 TWh in 2024, 308 TWh in 2025, 318 TWh in 2026, 330 TWh in 2027, 350 TWh in 2028 und 376 TWh in 2029 klimaneutral erzeugt werden u. a. durch die illusorische Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land auf 57 GW in 2022, 62 GW in 2024, 65 GW in 2026, 68 GW in 2028 und 71 GW in 2030 erfolgen. Durch das EEG 2021 wird für Stromverbraucher die teilweise Finanzierung der EEG- Umlage aus dem Bundeshaushalt durch Zuschüsse in Höhe von 11 Milliarden Euro geregelt, um die EEG-Umlage in 2021 auf 6,5 Cent/kWh und in 2022 auf 6,0 Cent/ kWh zu deckeln. Einseitig können Gemeinden Zuwendungen bis zu 0,2 Cent pro KWh für tatsächlich und fiktiv eingespeisten Strom von Betreibern der Windenergieanlagen erhalten. Auch private Nutzer von Solarstrom und Eigentümer mit ausgeförderten Photovoltaik- Anlagen profitieren vom EEG 2021.
Am 27.11.2020 wurde vom Bundesrat das Investitionsbeschleunigungsgesetz bestätigt. Damit wird das Widerspruchs- und Klagerecht bei WEA-Vorhaben massiv eingeschränkt. Kommt es zu Klagen gegen den Bau von Windenergie-Anlagen an Land, ist künftig in nahezu allen Fällen sofort das jeweilige Oberverwaltungsgericht zuständig. Damit entfällt eine gerichtliche Vorinstanz.
Vorranggebiete Windenergie in Ostthüringen genehmigt Quelle: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/medienservice/medieninformationen/detailseite/vorranggebiete-windenergie-in-ostthueringen-genehmigt Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) hat am 01.12.2020 die Vorranggebiete Windenergie des sachlichen Teilplans Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen genehmigt. „Mit dem sachlichen Teilplan Windenergie weist die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen 22 sogenannte Vorranggebiete Windenergie aus. Das bedeutet, dass sich diese Gebiete zum Bau von Windenergieanlagen eignen und diese künftig auch nur an diesen 22 Standorten errichtet werden dürfen. In anderen Gebieten ist es verboten, Windenergieanlagen zu bauen.“ …. „Die in dem sachlichen Teilplan Windenergie enthaltenen 22 Vorranggebiete umfassen eine Fläche von etwa 1.882 Hektar. Dies entspricht 0,4 % der Regionsfläche Ostthüringens. Darunter sind etwa 748 Hektar Flächen in Waldgebieten.“
Die Bundesregierung hat die Absicht das EEG 2017 zu novellieren, um den bisher schon kritischen Ausbau „erneuerbaren Energien“ noch weiter zu forcieren. Ziel des neuen „EEG 2021“ soll es sein, die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der „erneuerbaren Energien“ an der Stromversorgung bis 2050 auf mind. 80 Prozent zu steigern, um so angeblich zum Klimaschutz eine nachhaltige und sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Siehe Referentenentwurf zur „Novelle EEG 2021“: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/referentenentwurf-aenderung-eeg-und-weiterer-energierechtlicher-vorschriften.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 14.09.2020 die Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf eingeleitet. Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum17.09.2020 (17 Uhr), eingereicht werden. Der THLEmV hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben: 2020-09-17_Stn.-THLEmV_zum_EEG2021_i.O.gez Nachfolgend die Stellungnahme der Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT. (VK) Vernunftkraft. Stellungnahme zur EEG Novelle 2021
Nach der Veranstaltung am 15.06.2020 im Klima-Pavillon Gera (Vortrag „Windkraft im Wald“) kam es zu einer Diskussion von Vertretern des Landes- verbandes (Herr Böhme, Dipl.-Physiker, Arbeitsgruppe Energie) mit einem Vertreter der ThEGA zur Erwärmung und Austrocknung der Landschaft im Lee von Windparks. Dazu wurde ein Schreiben an Herr Prof. Sell, Geschäftsf. der ThEGA, versandt: 2020-09-26_Schr.-an-Prof.Sell-ThEGA Anlage1 wurde auf Verlangen eines Mitarbeiters von der ThEGA entfernt! Anlage2_AnS-TMUEN-zum2.Runder-Tisch_i.O.gez._mark
Waldgesetzentwurf soll öffentlich diskutiert werden „Der Waldgesetz-Entwurf von FDP- und CDU-Fraktion im Thüringer Landtag soll öffentlich diskutiert werden. Das hat der Forstausschuss des Landtages beschlossen. Geplant ist eine Online-Diskussion, an der sich alle Interessierten beteiligen können. Außerdem hat der Ausschuss eine Liste von mehr als 30 Betroffenen bestimmt, die angehört werden sollen. Darunter sind Waldbesitzer, der Gemeinde- und Städtebund und verschiedene Bürgerinitiativen. Der von der FDP initiierte Entwurf soll Windkraft- anlagen im Thüringer Wald verbieten.“ Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/nachrichten108.html
Rede von Prof. Dr. Mario Voigt MdL (CDU) am 20.06.2020 zum 5. ÜBERREGIO-NALEN WALD–KAMPF–TAG
Die „Corona-Krise“, verursacht durch Covid-19, lähmt derzeit viele wirtschaftliche und gesellschaftliche Bereiche. Die Politik und die Medien sind überwiegend und auf längere Zeit mit der Pandemie-Bekämpfung und der Krisenbewältigung befasst. Andere ebenso wichtige Dinge – wie die Erhaltung der Natur – als vornehmliche Lebensgrundlage für Mensch, Flora und Fauna treten dabei in den Hintergrund. Zum Schutz des Waldes vor Wind-Industrie-Anlagen haben die FDP- und CDU- Fraktionen einen gemeinsamen Gesetzentwurf (Drucksache 7/62) am 22.01.2020 in den Thüringer Landtag zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht. (Vgl. https://parldok.thueringen.de/ParlDok/process?dokumentid=72802 ) Demnach soll im Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) – vernünftiger Weise – eine Nutzungsartenänderung zu Gunsten von Windenergieanlagen in Thüringer Wäldern verboten werden. Der THLEmV hat dazu eine umfassende Stellungnahme abgegeben (siehe Link). 2020-04-14_AnS-THL-Stn.THLEmV-Ändg.ThürWaldG_fin_gez
Zur Vereinbarkeitsprüfung des Windenergieausbaus mit dem Grundgesetz hat der THLEmV am 01.03.2020 folgendes Schreiben an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Frau Christine Lambrecht (persönlich) und den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Herrn Peter Altmeier (persönlich) sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Frau Claudia Dörr-Voß und den Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Herrn Andreas Feicht, übersandt. Anschreiben: 2020-02-28_As-THLEmV_an-BMWi+BMJV_i.O.gez Anlage 1:A1_Offener-Brief-2020-DSGSpdf Anlage 2:A2_Windkraft+Grundgesetz-Art.20a Anlage 3:A3_Offener-Brief-2019-Aefis-DSGS
Schreiben des THLEmV e. V. an die Landtagspräsidentin, Frau Birgit Keller, zu Problemen mit der Petitionsplattform. 2019-11-28_AnS-Präs.TLT-zu Pet_fin.gez
Nach der Landtagswahl hat sich das parlamentarische Kräfte- verhältnis in Thüringen erheblich verändert. Die Regierungsbildung ist noch nicht erfolgt. Allerdings können die nungewählten Landtagsabgeordnetenden in den neuen Ausschüssen wesentlich Einfluss auf die zukünftige Entwick- lung im Land sowie die Ausgestaltung von Gesetzen nehmen. Durch RRG ist in der 155. bis 157. Plenarsitzung das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes – Schaffung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes (vom 10. Oktober 2019) beschlossen worden. Das vorgeschlagene „Verbot für Windener- gieanlagen im Wald“ wurde dabei nicht aufgenommen! In Erwartung dieser Situation gab es bereits im Sommer 2019 Petitionen zur Verhinderung von Windenergieanlagen im Wald, welche erst jetzt auf der Petitionsplattform des Landtags online ‚ gestellt worden sind. https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions Links zu den Petitionen: Achtung, die Mitzeichnungsfrist der Petitionen endet am 09.12.2019: Waldschutz ist Klimaschutz(Petition 1660) Petitionsliste 1660 zur schr. Zeichnung: Petitionsliste 1660 https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/1660 Thüringer Wälder schützen – Windenergieanlagen im Wald verbieten (Petition 1676) Petitionsliste 1676 zur schr. Zeichnung::Petitionsliste 1676 https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/1676 Keine Windkraft im Wald – das Thüringer Waldgesetz ändern (Petition 1679) Petitionsliste 1679 zur schr. Zeichnung: Petitionsliste 1679 https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/1679 Verbot von Windenergieanlagen in Waldgebieten in Thüringen (Petition 1665) Petitionsliste 1665 zur schr. Zeichnung::Petitionsliste 1665 https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/1665 Keine Windräder im Wald der Vorderrhön: Gegen das Wind- vorranggebiet W-4 Stadtlengsfeld (Petition 1680) Petitionsliste 1680 zur schr. Zeichnung::Petitionsliste 1680 https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/1680 Windräder Stürzlieder Berg (Petition 1682) Petitionsliste 1682 zur schr. Zeichnung: Petitionsliste 1682 https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/1682 und bezüglich Gesundheitsschutz Petition zur Vorsorge vor den Gefahren durch Infraschall von Windenergieanlagen (Petition 1672) Petitionsliste 1672 zur schr. Zeichnung: Petitionsliste 1672 https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/1672 BITTE, zeichnet alle diese Petitionen mit! Ein Verbot von Windrädern im Wald würde Natur und Umwelt sowie Menschen in Stadt und Land helfen und unsere Wälder in Thüringen vor der Rodung für Windrädern schützen. Infolge der neuen parlamentarischen Verhältnisse im Landtag könnte mittels dieser Petitionen eine Änderung des Thüringer Waldgesetzes sowie die Realisierung weiterer Forderungen der mehr als 50 BI`n in Thüringen erreicht werden.
TAZ, 25.10.2019, Artikel von Anja Krüger, Wirtschaftsredakteurin. Vor der Landtagswahl in Thüringen: „Wer Wind erntet, sät Sturm“ Windräder verschandeln die Wälder, davon ist Tobias Gruber überzeugt. Bürgerinitiativen gegen Windkraft mischen den Wahlkampf in Thüringen auf. https://taz.de/Vor-der-Landtagswahl-in-Thueringen/!5633376/
Die am 7. Oktober 2019 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) veröffentlichte „Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land“ist ein eklatanter Angriff auf die Gesundheit der Menschen im ländlichen Raum, die Sicherheit im Luftverkehr, das Öffentliche Recht und das Grundgesetz (GG) sowie den Natur- und Artenschutz! Siehe Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/staerkung-des-ausbaus-der-windenergie-an-land.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Nachdem der Windenergieausbau an Land aus vernünftigen und rechtlichen Gründen nahezu zum Erliegen gekommen ist, soll mit dem Strategiepapier zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie an Land und zum Abbau von Hemmnissen im Genehmigung- und Gerichtsverfahren hingewirkt werden.
Für den Bundesverband Windenergie (BWE) war das „Klimapaket“ nach dem Krisentreffen im BMWi eher enttäuschend. Über die „Aufgabenliste“ hingegen ist der Vorsitzende des BWE, Hermann Albers, außerordentlich erfreut und sieht darin ein “Aufbruchsignal”. Kein Wunder: Die Liste (vmtl. sogar unter massivem Lobbyeinfluss entstanden) hätte er selbst nicht besser formulieren könne. „Die nun vorgelegten Punkte stellen große Verbesserungen dar“, so Albers, Präsident des BWE. Vgl. https://w3.windmesse.de/windenergie/news/32787-bwe-bmwi-ausfbruchsignal-massnahme-ausbau-windenergie-deutschland-windgipfel
Mit den Buchstaaben a., b. und e.bis h. werden schlimmste Befürchtungen über- troffen. Besonders skandalös ist, dass nun sogar alle berechtigten Hindernisse im Rechts- und Genehmigungsverfahren beseitigt bzw. über nicht vertretbare Aus- nahmetatbestände geregelt und somit gerechtfertigt werden sollen.
Die Buchstaben j., k.und l. in der Aufgabenliste stellen einen Angriff gegen den Artenschutz dar. Für die rücksichtslose Tötung und Ausrottung von geschützten Arten wird ein „Persilschein“ ausgestellt und dies zum alleinigen Vorteil (Profit) einer Branche, die ohne dreifache Privilegierung (im EEG, im Baugesetz, im Naturschutzrecht) am Markt nicht überlebensfähig wäre. Es bestehen grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedenken (Art. 20a GG). Vgl. Link: 2019-09-17_AnS-BuMinJustiz_§20aGG-i.O.gez
Die „Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land“ vom BMWi ist einer obersten Bundesbehörde unwürdig und wird noch mehr Ablehnung und weniger Vertrauen in den Rechtsstaat bewirken.
Zur Thüringer Landtagswahl am 27.10.2019 sollte dafür gesorgt werden, dass zukünftig mehr auf die Stimme der Vernunft gehört wird und unsinnige “Aufgaben” (gemeinhin Windenergie-Lobbywünsche) unrealisiert bleiben!
Am 27. Oktober 2019 ist Landtagswahl. Keine Stimme den Windkraft-Politikern!
„Kann der Mensch das Klima retten? 45 Fragen und Antworten zu Klimawandel und Energiewende“ (Autoren: Prof. Dr. Dr. Wulf Bennert, Prof. Dr. Wolfgang Merbach, Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel, Dr.-Ing. Helmut Wanicek). Link:Kann-der-Mensch-das-Klima-retten_compressed-
Windkraft – Nein Danke – Demonstration gegen Windpark Stadtlengsfeld
Am Dienstagabend trafen sich die Planer und die Gegner des geplanten Windparks bei Stadtlengsfeld in der Stadthalle: „Die „Regionale Planungsstelle Südwestthüringen“ stellte genauere Details vor, warum das Gebiet W4 bei Stadtlengsfeld ausgesucht worden ist. Nach Angaben, ist das Gebiet zum Betreiben einer Anlage mit ca. 10 Windrädern vorgesehen und dafür gut geeignet. … Fast 4000 Einwende sind bei der Planungsstelle schon eingegangen.“ Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=w9kPRmSe2nw
Nach der Sommerpause will der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ein „Krisentreffen zur Windkraft“ einberufen. Der THLEmV hat dazu am 05.08.2019 ein Schreiben an die Herren Altmaier, Bareiß und Dr. Nüßlein übersandt. Siehe Link: 2019-08-05_AnS-BuWiM-Krisentreffen-WK_final-gez
Stellungnahme des THLEmV zum „Integrierten Maßnahmenprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen – IMPAKT II“ der Landesregierung gem. §11 Abs. 2 ThürKlimaG, Antrag der Landesregierung – Drucksache 6/7143 – 2019-06-24_AnS-THL_AfUEA-Stn.-IMPAKT_II-final_gez
Als Landesverband vertreten wir die Interessen der Thüringer Bürgerinitiativen im Kampf gegen die negativen Auswirkungen der sogenannten „Energiewende“. Song – „Energiewende selber denken“ https://www.youtube.com/watch?v=yyQZbbDJk38
Wir wollen eine Energiepolitik:
auf der Basis physikalisch-technischer Zusammenhänge
unter Einbeziehung ökologischer und ökonomischer Aspekte
die sozial gerecht und bezahlbar ist
Unsere Methoden sind:
Wissenschaft und Ökonomie statt Ideologie und Wunschdenken
schlüssige Konzepte und nachprüfbare Fakten
Aufklärung der Bevölkerung sowie der Entscheidungsträger
Auseinandersetzung mit fachlichen, rechtlichen, demokratischen Mitteln
Wir fordern:
eine vernünftige und realistische Energiepolitik – zum Allgemeinwohl – zur Sicherung der Lebensqualität im ländlichen Raum – zum Schutz der Betroffenen (Gesundheitsschutz) – die für jedermann bezahlbar ist (Grundbedürfnis)
eine ökologische und ökonomische Ausgewogenheit – Schonung von Natur, Umwelt und Lebensraum – wirtschaftliche Erzeugung und Verbrauch – stabile bedarfsgerechte Energieversorgung – Ende der Subventionierung durch Verbraucher
die Abschaffung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG)
Beendigung der Privilegierung von Windenergie im Außenbereich
Stopp vom weiteren Ausbau der Windenergie (Moratorium)
keine Windenergie im Wald, in der Nähe von Wohngebieten
mehr Mitbestimmung – insbesondere im ländlichen Raum
Es darf nicht hingenommen werden, dass Ideologien und Profitinteressen Einzelner über den garantierten Grundrechten und dem Allgemeinwohl stehen.