Informationen zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG)

Hauptanlass ist die Schaffung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes. Darüber
hinaus sollen der Waldumbau zur Anpassung an den Klimawandel gesetzlich geregelt, das Reiten und Radfahren auf Waldwegen gestattet, die Reitwegeausweisung entfallen,
das Tätigwerden der unteren Forstbehörde aus Forstschutz gründen erleichtert, die
Frist zur Aufforstung von Kahlflächen auf 5 Jahre angehoben, die Eintragung der Wald-
genossenschaften im Grundbuch neu geregelt werden.

Der THLEmV hat im Anhörungsverfahren gemäß § 79 der Geschäftsordnung
des Thüringer Landtages hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
https://www.thlemv.de/wp-content/uploads/2019/04/2019-04-28_AnS-THL-Stn.-Ändg.ThürWaldG_gez.pdf ,
nachdem der Gesetzentwurf in der 143. Plenarsitzung am 28. März 2019 erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und
Forsten überwiesen wurde.

Quellen:
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN vom
20.03.2019, Drucksache 6/6963
https://forum.thueringer-landtag.de/sites/default/files/downloads/Gesetzenwurf.pdf
Auszug aus Plenarprotokoll 143. Sitzung des Thüringer Landtags vom 28. März 2019
https://forum.thueringer-landtag.de/sites/default/files/downloads/Arbeitsfassung143_Auszug%20Wald.pdf
Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichtes vom 4. April 2018 (3 W 17/18)
https://forum.thueringer-landtag.de/sites/default/files/downloads/Th%C3%BCringer_Oberlandesgericht_3_W_17-18_KORE211902018.pdf